Mülheim. Die Duisburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 17 Beschuldigte wegen des Korruptionsverdachts bei den Mülheimer Seniorendiensten. Aber die Ermittlungsbehörde gibt sich verschlossen zum Stand des Verfahrens. Zwischenzeitlich war sogar ein Haftbefehl gegen Ex-Chef Heinz Rinas beantragt worden.

Im Korruptionsverdachtsfall rund um die Mülheimer Seniorendienste ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen insgesamt 16 Beschuldigte neben dem im August 2013 fristlos gekündigten Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaft, Heinz Rinas. Die Ermittlungsbehörde gibt sich aktuell äußerst zugeknöpft.

Bereits am vergangenen Donnerstag hatte diese Zeitung der Staatsanwaltschaft einen ersten Fragenkatalog zum Stand der Dinge übersandt. Zwei weitere folgten, nachdem aus dem arbeitsrechtlichen Verfahren, bei dem Rinas gegen seine Kündigung vorzugehen versucht, bekannt geworden war, dass die städtische Beteiligungsholding, aber auch das Landeskriminalamt schwerwiegenden Korruptionsverdacht gegen Rinas und Geschäftspartner der Seniorendienste vorbringen. Der Verdacht und die dahinter stehenden Vorwürfe sollen teilweise durch umfangreich sichergestellten Mailverkehr von Rinas, aber auch durch weitergehende Ermittlungen des LKA belegt sein.

Haftbefehle beantragt

31 detaillierte Fragen lagen der Staatsanwaltschaft bis Montagmorgen vor, am Dienstag erreichte die Redaktion eine spärliche Antwort, die gerade einmal Auskunft gab, dass im Verfahren, dass schon im August 2013 durch eine Strafanzeige der städtischen Beteiligungsholding in Gang gesetzt worden ist, „derzeit“ gegen 17 Beschuldigte ermittelt werde. Die Staatsanwaltschaft habe hierfür, was ohnehin bekannt war, das LKA als obere Polizeibehörde um die Übernahme der Ermittlungen ersucht. Mehr Informationen gab die Staatsanwaltschaft nicht preis – mit dem Verweis, aktuell weiter laufende Ermittlungen nicht gefährden zu wollen.

15 Monate lang laufen diese nun schon. Wie erkenntnisreich sie bislang verlaufen sind, darüber lässt sich nur spekulieren. Die Staatsanwaltschaft hat sich offenbar bislang die Zähne an dem Vorhaben ausgebissen, vor Gericht Anträge auf Durchsuchungsbeschlüsse durchzuboxen. Ja: Sogar Haftbefehle gegen Rinas, ob mit Flucht- und/oder Verdunklungsgefahr begründet, sollen beantragt worden sein. Das zuständige Amtsgericht in Duisburg soll jeweils abgelehnt haben, eine Beschwerde beim Landgericht brachte wohl auch keinen Erfolg, wurde dem Vernehmen nach auch vorzeitig zurückgezogen.

Die Zahl von aktuell 17 Beschuldigten deutet jedenfalls auf ein regelrechtes „Netzwerk“ hin, das das LKA aufgrund seiner Ermittlungen und der Zulieferungen der städtischen Beteiligungsholding der Korruption verdächtigt.