Man war des Wartens überdrüssig. Seit einem Jahr laufen die umfangreichen Ermittlungen gegen den gekündigten Geschäftsführer der Seniorenholding, Heinz Rinas. Seit einem Jahr kommt Leitz-Ordner zu Leitz-Ordner, ohne dass die Staatsanwaltschaft sich dem Stadium der Anklage auch nur nahe wähnt. Hausdurchsuchungen und Haftbefehle wurden abgelehnt. Der nächste Termin im Kündigungsprozess gegen Rinas ist auf den 24. März 2015 verschoben und könnte zudem jederzeit von ihm als Klagendem zurückgezogen werden. Die Sache drohte zu versanden. „Wir mussten handeln“, sagt Hendrik Dönnebrink, Geschäftsführer der städtischen Beteiligungsholding. Und handeln heißt in diesem Fall: die Vorgänge öffentlich machen, Druck erzeugen, auf Staatsanwälte und Richter gleichermaßen.

So kam es am Donnerstag zu zwei Sondersitzungen der Aufsichtsräte von BHM und Senioreneinrichtungen und gestern gegen 17 Uhr zu einer Presseerklärung beider Gesellschaften und der Stadtverwaltung. Damit unternimmt die Stadt auch den Versuch, zu erklären, warum sie zwar schon im August 2013 Strafanzeige wegen des Verdachts auf Korruption gestellt, bislang aber geschwiegen hat: „Die Ermittlungsbehörden haben darum gebeten.“

Zweiter Grund für die Suche nach Öffentlichkeit: Im Zuge des zivilen Kündigungsverfahrens vor dem Landgericht hatte die Stadt nicht nur die bereits bekannten Vorwürfe gegen Rinas vorgetragen, also persönliche Bereicherung durch privat genutzte Lebensmittel, üppige Technikausstattung und Umwegfinanzierungen für sein privates Hilfsprojekt in Mazedonien. Gerichtsbekannt wurden auch die seinerzeit 1000 Seiten fassende Ermittlungsakten des LKA gegen Rinas und andere. Und von deren Existenz und Inhalt erhielten, wie es in den Pressemitteilung heißt, „auch die Prozessbeteiligten“ Kenntnis. Rinas hätte vom Wissensstand der Ermittler minuziös wissen können und alle anderen Beteiligten konnten es so auch erfahren haben.

Mühlenfeld nutzt den Konjunktiv

Anders ausgedrückt: Seit zwei Monaten wissen manche Beschuldigte womöglich, was die Ermittler wissen, ohne dass denen Beweissicherung durch Durchsuchungen möglich gewesen wäre. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, der Kriminalisten graue Haare wachsen lässt. Die Gefahr, am Ende ein Jahr folgenlos Fakt auf Fakt angehäuft zu haben, war real. Das betätigt indirekt auch Rinas’ Anwalt Andreas Schmidt, wenn er den Düsseldorfer Polizeifachleuten „Jagdfieber“ zuschreibt. In der Tat ist das Landeskriminalamt alles andere als erbaut davon, dass die Justiz dem behaupteten Filz-Kartell und seiner ansehnlichen Namens- und Firmenliste nicht entschieden genug nachgeht.

Ganz praktisch ergeben sich nun zwei Probleme. Das erste ist juristischer Natur: Damit aus Vorwürfen, Rinas habe von Lieferanten Gegenleistungen gefordert, ein dringender Tatverdacht und letztlich eine Anklage werden kann, braucht es in jedem Einzelfall eine Unrechtsvereinbarung. Im Grund hatte das schon die Wirtschaftsstrafkammer im März moniert. Neue Ermittlungserkenntnisse in dieser Hinsicht hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben noch nicht, arbeitet aber zusammen mit dem LKA daran. Darauf legt auch Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld großen Wert und sie benennt das in einem beachtenswerten Konjunktiv: „Sollten sich die Vorwürfe gegen einen ehemaligen städtischen Geschäftsführer als korrekt erweisen, wäre ich hierüber zutiefst empört.“ Und weiter hießt es in einer gestern verbreiteten persönlichen Erklärung von ihr: „Ich werde dafür sorgen, dass die Ermittlungsbehörden weiterhin die seitens der Stadt erforderliche größtmögliche Unterstützung erhalten.“ Die bietet auch Rinas über seinen Anwalt an. Man werde „vollständig kooperieren“, sei aber bislang nicht mal befragt worden.

Dabei haben, und das ist Problem Nummer zwei, Stadt und Ermittler bereits eine beachtenswerte Faktenfülle zusammengetragen, die für sich genommen schon unangenehme Fragen aufwirft und Personen wie Firmen in ein geradezu verderbliches Licht rücken kann - andererseits aber eben in Teilen erklärbar sein könnte. Beispiel: Die Zahlungen, die Rinas von der Beitz-Firma Aleha erhalten hat, sind belegt, stellen aber keinen Straftatbestand dar, wenn sie auf einer konkreten Leistung beruhen und nicht in unrechter Absicht erfolgten. Genau das behauptet Beitz und hat, wie er behauptet, seit gestern Anwälte eingeschaltet. Beitz weiß: „Es geht um meinen Ruf - in Beruf wie Politik.“

Strafrechtlich irrelevant, aber für die Kündigungsklage erheblich, ist, ob Rinas, der über mehrere Firmen verfügt und verfügte, überhaupt solche Nebentätigkeiten ausüben durfte. Beteiligungsmanager Dönnebrink bestätigte auf Anfrage, dass es dafür einen „genehmigten Rahmen“ gegeben habe, der Rinas’ Mazedonien-Projekte betraf und „ein bis zwei“ außergewöhnliche Tätigkeiten im Beratungswesen, sicher aber keine „Gutachter-ähnliche Geschichte wie mit der Aleha“. Die Kündigungsgründe gegen Rinas, so formulierten es die Aufsichtsräte in ihrer Presseerklärung, hätten sich insgesamt „erhärtet“.

Ein Transit ging auf Reisen

Zu dieser Einschätzung beigetragen haben sicher auch Details, die sich nach Rinas’ Rauswurf durch Kontrollen ergaben. So soll Rinas als Geschäftsführer einen alten Ford Transit der Seniorendienste für einen Euro an eine Autofirma verkauft haben. Die setzte den Wagen auf Kosten der Seniorenholding instand; danach kaufte Rinas den Transit als Privatmann zurück: für zwei Euro.

Das Fahrzeug ging schließlich als Spende und mit Hilfsgütern beladen nach Mazedonien, behaupten die Ermittler, wo Rinas verbriefte Dankbarkeit entgegenschlug.