Herne. . Ein an Schlafapnoe leidender Herner will eine Schlafmaske, die er im Schlaflabor erhalten hat, nicht gegen ein Gebrauchtgerät austauschen. Seiner Krankenkasse Knappschaft Bahn See sind die Kosten für ein Neugerät zu hoch. Nun stellt ihm das Unternehmen die Maske in Rechnung.

Seit mehreren Monaten schon zieht sich der Streit um eine Schlafmaske hin. Noch stehen sich beide Parteien nicht im Gerichtssaal gegenüber. Doch die Forderung des Unternehmens Vital Aire an einen Herner Rentner ist unmissverständlich. Rund 1500 Euro soll der 70-Jährige bezahlen, weil er ein neues Gerät behält und es nicht gegen ein gebrauchtes (Wert 340 Euro) austauschen möchte.

Die Diagnose aus dem Schlaflabor lässt keinen Zweifel übrig: Weil der 70-jährige Rentner im Schlaf Atemaussetzer hat, ihm die so genannte Schlafapnoe diagnostiziert worden ist, ist er auf eine Atemmaske angewiesen, die er jede Nacht im Bett tragen muss. Sie funktioniert in etwa wie ein Herzschrittmacher, springt bei Bedarf an. Nach Beendigung der ärztlichen Untersuchung bekam der Rentner ein entsprechendes Gerät mit nach Hause – ganz neu und unbenutzt. Doch wenn der Herner dieses medizinische Hilfsmittel behalten möchte, soll er dafür viel Geld bezahlen.

Rentner ist enttäuscht von Knappschaft

Versichert ist der 70-Jährige bei der Knappschaft Bahn See. Die Krankenversicherung bemühte sich bislang vergeblich um einen Austausch. Der Gesundheitskasse sind die Kosten fürs Neugerät einfach zu hoch, will stattdessen auf den Bestand zurückgreifen. Dies sei außerdem gesetzlich vorgeschrieben. „Wir haben ihm ein elf Monate altes Gerät angeboten“, erklärt Pressesprecherin Claudia Müller. Der behandelnde Arzt, Josef Wiemann, bestätigt, dieses Exemplar erfüllt genauso den benötigten Zweck. Doch der an Schlafapnoe Leidende mag sich nicht von der gewohnten Atemmaske trennen. Auch der persönliche Besuch eines Vital-Aire-Mitarbeiters in Herne brachte keine Lösung. Nun sind die Fronten verhärtet.

Vorkommnis ist kein Einzelfall

Ein Vorkommnis wie beim Herner ist kein Einzelfall. „Der ein oder andere Patient sei schon verärgert“, sagt Wiemann. Er kennt die ablehnende Haltung von Patienten nicht nur beim kostensparenden Einsatz von Geräten aus zweiter Hand. Viele seien beispielsweise skeptisch, wenn sie statt einer teuren Marken-Arznei ein günstigeres Medikament, das jedoch den gleichen Wirkstoff hat, nehmen sollten. Doch gegen den beim Herner angedachten Austausch hat der Mediziner keine Bedenken. „Es gibt keinen Grund, das Gerät nicht auszutauschen.“

Der Rentner kann die Sichtweise seiner Krankenkasse, des Lieferanten und des Arztes nicht nachvollziehen. Seit April benutze er das Atemgerät, es sei nun ja auch gebraucht, argumentiert er. Außerdem ist er von der Knappschaft tief enttäuscht, meint sie wolle einfach nur an ihm sparen. Die Rechnung fürs Gerät liegt nun auf dem Tisch. Einige Tage hat der Herner noch Zeit, sie zu begleichen. Ansonsten droht ein Rechtsstreit, den wohl eigentlich alle vermeiden wollen.