Fröndenberg/Herne. . Ein Insasse des Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg soll eine Krankenschwester angegriffen und verletzt haben. Nun sitzt der Herner wegen Körperverletzung vor dem Strafrichter am Amtsgericht Unna – und berichtete von teils drakonischen Strafen, die es nach dem Zwischenfall gegeben haben soll.
Ein Zwischenfall im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg hat jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Unna muss sich ein Häftling aus Herne verantworten. Er wird beschuldigt, eine Krankenschwester angegriffen und verletzt zu haben.
Endlich, so sagt der Angeklagte, könne er vor einer Staatsanwältin und einem Richter die Zustände schildern, die er seit November ertragen müsse. Konkret geht es um Vorkommnisse in einem Aufzug des Justizvollzugskrankenhauses in Fröndenberg im Kreis Unna. Der Angeklagte fuhr dort mit einer Schwester und soll sie dabei mit Ellenbogenstößen verletzt haben. Die Hämatome habe sie selbst versorgt.
Der Beschuldigte gibt an, dass es im Aufzug eng geworden sei. Ein anderer Mann sei mit jemandem im Rollstuhl angerannt gekommen, der habe den Rolli drehen wollen und er seinerseits habe seinen verletzten Fuß schonen wollen. Deshalb sei er mit breiten Ellenbogen an die Seite gerutscht und habe möglicherweise die Schwester berührt: „Das war aber nicht absichtlich, und es kann eigentlich nicht zu irgendwelchen Verletzungen gekommen sein.“
Angeklagter war "eingesperrt wie ein Tier"
Im Anschluss an den Vorfall, den Schwester und Insasse unterschiedlich in Erinnerung haben, sei er hart bestraft worden. Er habe unter anderem 153 Tage in Einzelhaft gesessen, mit niemandem sprechen dürfen, Kaffee und andere vermeintliche Luxusgüter seien ihm weggenommen worden. Kurz: „Ich war eingesperrt wie ein Tier.“
Ein Vorwurf, den Einrichtungsleiter Joachim Turowski so nicht stehen lassen will. Richtig sei indes, dass man den Häftling nicht mehr frei auf dem Flur habe rumlaufen lassen können. Es habe einen Zeugen gegeben, der die Schilderungen der Krankenschwester untermauert habe. Und von einer strengen Einzelhaft könne keine Rede sein.
Der Prozess wird fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen gehört werden, ob es zwischen Schwester und Patient schon im Vorfeld Spannungen gegeben hat. Er sagt, sie habe ihn „Mr. Knoblauch“ genannt und gesagt haben, dass seine Frau blind sein müsse, sich für ihn entschieden zu haben. Diese Äußerung bestreitet sie.