Herne. . Einer 57-jährigen Hernerin drohen nach einer Ellenbogenoperation im Evangelischen Krankenhaus dauerhafte Schäden. Ein Gutachter bescheinigt der Klinik eine „Verletzung der Sorgfaltspflicht“. Die Frau hat gegen die Klinik geklagt und fordert Schmerzensgeld.

Es passierte am 18. August 2012 bei einem Trödelmarktbesuch in Recklinghausen: Die Hernerin Annemarie Leukfeld stürzte und erlitt dabei einen komplizierten Bruch des rechten Ellenbogengelenks. Die Folgen wird die 57-Jährige wohl bis an ihr Lebensende spüren: „Aufgrund der Schwere der Verletzung des rechten Ellenbogens werden wahrscheinlich funktionelle Beeinträchtigungen auf Dauer verbleiben“, bescheinigt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes im Auftrag der zuständigen Krankenkasse BKK vor Ort. Doch auch das stellt er in seinem unfallchirurgischen Gutachten fest: Der diagnostizierte dauerhafte Nervenschaden bei Annemarie Leukfeld sei nicht unfallbedingt, sondern „Folge einer Sorgfaltspflichtverletzung bei dem operativen Eingriff vom 21. August 2012“ im Evangelischen Krankenhaus. Es handele sich um einen klaren Behandlungsfehler, so das Fazit des umfangreichen Berichts.

Annemarie Leukfeld hat über ihren Anwalt Klage beim Landgericht Bochum gegen das EvK eingereicht. Ein Schmerzensgeld von „nicht unter 30 000 Euro“ fordert die Hausfrau aus Herne. Im Haushalt könne sie viele Dinge nicht mehr erledigen, berichtet sie. Und selbst beim Anziehen sei sie auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen.

Patientin verweigerte Behandlung am Unfallstag

Das EvK will den Vorwurf des Behandlungsfehlers weder bestätigen noch zurückweisen. Die Patientin habe am Unfalltag die stationäre Aufnahme und jegliche ärztliche Behandlung verweigert, erklärt Prof. Dr. Ulrich Eickhoff, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie. „Ich hatte Angst, im Krankenhaus zu bleiben“, sagt Annemarie Leukfeld.

Am darauf folgenden Tag sei die Patientin erneut in die Notaufnahme gekommen, so der Ärztliche Direktor des EvK – „bei nun erheblicher Weichteilschwellung in dem am Tag zuvor verletzten Ellenbogengelenk.“ Und: „Bei der nun unter erschwerten Bedingungen durchgeführten operativen Behandlung des komplizierten Verrenkungsbruchs trat eine neurologisch nachgewiesene Schädigung eines Ellenbogennervens ein“, berichtet Professor Eickhoff.

Verweis auf schwebendes Verfahren

Zu der Frage, ob es sich um die Folge einer Fehlbehandlung oder um eine schicksalhafte Schädigung in Folge einer komplizierten Fraktur unter besonders erschwerten Bedingungen handele, will sich das Evangelische Krankenhaus unter Verweis auf das am Landgericht Bochum anhängige Verfahren nicht äußern.

Für den Gutachter jedenfalls steht die Schuld des EvK außer Frage: Der von ihm festgestellte Behandlungsfehler sei „immer (!) vermeidbar“, heißt es in dem unfallchirurgischen Gutachten. Die notwendige Sorgfalt zum Schutz des Nervs sei außer Acht gelassen worden.