Herne. Die Herner Imkerinnen und Imker sind seit Donnerstagabend in Alarmstimmung. Der Grund: Bei einem Bienenstand wurde eine Seuche festgestellt.

Tobias Büch, Vorsitzender des Imkervereins Herne, erreichte die schlechte Nachricht am Donnerstagabend: Bei einem Bienenstand in Herne wurde die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Noch am Abend musste das Bienenvolk auf Anordnung des Kreisveterinäramtes Recklinghausen getötet werden.

Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Krankheit, die sich durch den Bienenflug sehr schnell von einem Volk zum anderen verbreiten kann. Für den Menschen ist sie allerdings ungefährlich. Als die Diagnose festgestanden habe, sei sofort die Alarmkette innerhalb des Vereins in Gang gesetzt worden, so Büch. Immerhin gebe es mittlerweile rund 80 Imkerinnen und Imker in Herne, hinzu kämen Kollegen aus Bochum und Recklinghausen, die ihre Völker in Herne stehen haben.

Nach Verfügung des Kreisveterinäramtes dürfen bewegliche Bienenstände nicht mehr vom Standort bewegt werden, um eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern.
Nach Verfügung des Kreisveterinäramtes dürfen bewegliche Bienenstände nicht mehr vom Standort bewegt werden, um eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern. © FUNKE Foto Services | Christof Köpsel

Aus der Historie wisse er, dass die Herner Imker seit mehr als 30 Jahren von dieser Seuche verschont geblieben sind, umso größer sei jetzt natürlich die Aufregung. Das Positive an der schlechten Nachricht: Das Frühwarnsystem des Vereins habe funktioniert, denn es würden regelmäßig Proben durchgeführt - und nun hätten sie den Befall frühzeitig ans Licht gebracht.

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hat inzwischen Maßnahmen angeordnet, mit denen eine Weiterverbreitung der Amerikanischen Faulbrut verhindert werden soll. Die Allgemeinverfügung sieht einen Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand vor. Für den Sperrbezirk gilt, dass alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden müssen. Diese Untersuchungen sind von Bienensachverständigen durchzuführen, die vom Veterinäramt dafür bestimmt worden sind.

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Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.