Herne. Das neue Gesetz sorgt für Verunsicherung. Darf man jetzt im Biergarten oder Café Cannabis konsumieren? Was Herner Gastronomen sagen.
Ein Joint im Biergarten? Das könnte jetzt nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in der Herner Gastronomie plötzlich Realität werden. Aus der Gastronomie kommen allerdings klare Signale: Kiffer auf der Terrasse sind in Herne durchweg unerwünscht. Viele Gastronomen wollen sich gar nicht erst auf das Regel-Wirrwarr einlassen.
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Was darf man eigentlich? Cannabis-Legalisierung sorgt für Rätseln über Abständen, Spielplätze und Co.
Die neue Gesetzgebung hat in vielen Betrieben ein Nachdenken, Rechnen und Lesen von Gesetzestexten ausgelöst. Dürfte man an diesem Ort überhaupt? Und wann? Am Ende ist die Aussage durchweg eindeutig:
„Wir tolerieren das nicht“, heißt es auf Nachfrage zum Beispiel aus dem Wirtshaus in Herne. Die Gastronomie auf dem Robert-Brauner-Platz fiele unter die Fußgängerzonen-Regelung. Das heißt: Dort dürfte sich ohnehin niemand zwischen 7 und 20 Uhr einen Joint anstecken. Danach wäre es theoretisch erlaubt, Cannabis zu konsumieren, sollte nicht eine der anderen Einschränkungen greifen. Auf diese Debatten will man sich aber im Wirtshaus gar nicht erst einlassen. Betreiberin Britta Rommel nutzt ihr Hausrecht.
Oskar am Kanal: Klare Aussage vom Betreiber
Etliche Betriebe wollen beim WAZ-Anruf gar nicht erst mit dem Drogenkonsum in Verbindung gebracht werden, und sei es mit Verboten. Andere verweisen auf eine Prüfung. Die Regeln seien so kompliziert, dass man selbst davon überrascht worden sei, dass das überhaupt ein Thema werden könnte. Immerhin: Den Versuch, sich einen Joint anzustecken, hat noch keiner beobachtet. So zum Beispiel im Parkhotel. Dort gibt es bislang noch keine eigenen Regeln.
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Auch in Oskar Steinmeisters Biergarten „Oskar am Kanal“ am Rhein-Herne-Kanal wurde schon diskutiert. Man glaube, dass es ohnehin nicht erlaubt sei, weil der Biergarten in weniger als 100 Metern Entfernung zu einer öffentlichen Spielfläche liege, sagt Steinmeister. „Die Fläche rund um den Biergarten ist eine mit EU-Fördermitteln geförderte Sport- und Spielfläche“, erklärt der Gastronom.
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Aber auch für ihn sei diese Gesetzgebung eher zweitrangig: „Ganz unabhängig davon haben wir uns entschieden, dass wir das nicht erlauben wollen“, sagt der Betreiber. Er wolle mit dem Biergarten auch Familien ansprechen, die dort unbeschwert die Sonne, Essen und Getränke genießen sollen. Da seien Drogen fehl am Platz.
Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert, aber wie genau?
Für die Stadtverwaltung ist der Cannabis-Konsum weiter kein großes Thema. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliere mögliche Verstöße gegen das neue Gesetz wie im Hinblick auf andere Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des üblichen Präsenzdienstes. „Bislang ist dabei nichts festzustellen gewesen“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken.
Die Stadt warte auch weiter auf die Zuständigkeitsregelung des Landes für die Überwachung des Gesetzes. „Sie wird noch erwartet.“ Etliche bislang als Straftaten geahndete Delikte sind jetzt zu Ordnungswidrigkeiten geworden. Der Besitz im gewissen Rahmen wird jetzt auch toleriert, ohne dass die Drogen beschlagnahmt werden.
Kommt die Stadtverwaltung denn mit den komplizierten Regeln zurecht? „Die Mitarbeitenden sind in Hinblick auf die Bestimmungen des Gesetzes geschult und werden dies auch noch weiter“, sagt Christoph Hüsken. Er kündigt an, dass unter anderem in wenigen Tagen noch ein Austausch mit der Polizei folgen solle.