Herne. Zahlreiche Herner fragen bei der Verbraucherzentrale wegen eines Stromanbieters nach. Die Menschen fühlen sich mit Verträgen hereingelegt.
Einen Lichtblick - den kann man in der dunklen Jahreszeit gebrauchen. Doch bei zahlreichen Hernerinnen und Hernern könnten sich beim Namen Lichtblick die Laune verfinstern. Sie fühlen sich durch Vertriebsmitarbeiter des Stromanbieters Lichtblick, die bei ihnen an der Haustür geklingelt haben, hereingelegt. Inzwischen hat sich die Herner Verbraucherzentrale eingeschaltet.
„Die Leute sind plötzlich in Stromverträgen, die sie gar nicht abschließen wollten“, fasst Energieberaterin Silke Gerstler die Beschwerden zusammen. Das Vorgehen der Vertriebsmitarbeiter sei nach Schildernung der Verbraucher wie folgt gewesen: Sie seien angerufen worden oder Mitarbeiter hätten an der Haustür geklingelt. Darüber hinaus hätten die meisten Verbraucher geschildert, dass sich die ungebetenen Gäste als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgegeben hätten. Am Telefon seien Daten abgefragt worden - angeblich um zu überprüfen, ob noch alles aktuell ist. Und mit der Bestätigung hätten sie offenbar einem neuen Vertrag zugestimmt.
An dieser Stelle hat Gerstler einen dringenden Ratschlag: Wenn jemand am Telefon sei, den man nicht kenne: einfach auflegen. Das sei mittlerweile die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel Sprachaufzeichnungen zu verhindern. Man könne höchstens nachfragen, von welcher Firma der Anruf kommt, dann verlangen, dass man aus der Kontaktliste gestrichen wird - und solle dann auflegen. Gerstler: „Die Anrufer dürfen gar nicht dazu kommen, irgendwas zu erzählen.“ Das Vorgehen, quasi unter falscher Firmenflagge potenzielle Kunden anzusprechen, sei nicht neu.
Lichtblick: Wir missbilligen die beschriebene Art des Vertriebs
Eine Verbraucherin - die wenig Deutsch spreche - habe ihr geschildert, dass es geklingelt habe, und die Mitarbeiter seien schnurstracks in ihre Wohnung gegangen. Aus Angst und weil sie alleine in der Wohnung gewesen sei, habe sie nichts unternommen. Sie habe auch einen Vertrag unterschrieben, aber ihr sei nicht bewusst gewesen, was sie unterschreibt. Die Frau sei verängstigt gewesen und hätte wahrscheinlich alles unterschrieben, so Gerstler. Sie hat inzwischen Kontakt zu Lichtblick aufgenommen und in zwei Fällen eine Rechtsvertretung übernommen. Gerstler betont: „Keiner der zahlreichen Verbraucher, die bei uns waren, wollte einen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen.“
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Das Unternehmen selbst bestätigt auf Anfrage, dass es auch durch den Direktvertrieb versucht, Neukunden zu gewinnen. Deshalb sei Lichtblick auch im Bundesverband Direktvertrieb. „Unsere Vertriebspartner werden zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Einhaltung unseres Verhaltenskodex verpflichtet. Wir missbilligen die von Ihnen beschriebene Art des Vertriebs und ahnden dies auch sehr streng“, teilt eine Sprecherin mit. Alle Vertriebspartner seien vertraglich verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, welches insbesondere auch die Vorschriften der Handelns im lauteren Wettbewerb betreffe. Die Verpflichtung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sei dabei auch durch die von den Vertriebspartnern beauftragten Unternehmen einzuhalten.
An der Haustür hat man keine Möglichkeit, Angebote zu vergleichen
Jeglicher nachgewiesene Verstoß gegen die Richtlinien werde mit einem Vertriebsverbot für Lichtblick bzw. mit einer Sperrung des vermittelten Handelsvertreters geahndet. Zudem würden etwaig entstandene Kosten weitergereicht, sofern ein schuldhaftes Handeln festgestellt werde. Sofern die Kundschaft einer weiteren Fortführung des Vertrages widerspreche, werde diese selbstverständlich aus ihrem Vertrag gelassen, ohne dass weitere Kosten entstünden.
Die Verbraucherzentrale hat ein paar grundsätzliche Tipps, wie man sich bei ungebetenen Gästen an der Haustür oder am Telefon verhalten kann: Wenn jemand an der Wohnungstür klingelt und einen Vertrag abschließen möchte, sollte Vorsicht geboten sein. Denn an der Haustür hat man keine Möglichkeit, Vertragsangebote zu vergleichen. Was soweit ganz generell gilt, betrifft besonders Menschen mit Sprachschwierigkeiten, einige Vertreterinnen und Vertreter nutzen die Probleme schamlos aus.
Die Rechtslage bei Haustürgeschäften
Die Verbraucherzentrale weist auch auf die Rechtslage bei Haustürgeschäften hin: Wurde einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam, kann aber in aller Regel widerrufen werden. Durch einen Widerruf ist man nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist läuft aber unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, erst mit ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung beim Verbraucher eingeht, haben dieser 14 Tage Zeit, seinen Widerruf abzusenden. In der Regel erhalten sie die Belehrung über das Widerrufsrecht gleichzeitig mit dem Begrüßungsschreiben, beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Der Widerruf muss dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden. Aus Beweisgründen empfehlen die Verbraucherzentralen den Versand als Einschreiben. Wurde über das Widerrufsrecht nicht informiert, hat man sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
Verhaltenstipps
Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung! Geben Sie keine Informationen wie Zählernummer oder Bankdaten preis! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen! Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie lieber nicht!
Wenn das Telefon klingelt und der/die Anrufer/in ist unbekannt, direkt auflegen!
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW ist ein Musterbrief für einen Widerruf erhältlich: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2019-08/Musterbrief_Widerruf_Energie.pdf