Bochum/Herne. Eine Frau aus Herne erwischt ihren Mann nachts im Kinderzimmer – auf dem Bett der Tochter (13). Jetzt wurde der Stiefvater verurteilt.

Ein 44-jähriger Herner ist am Bochumer Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 8. Jugendschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter (13) mindestens in einem Fall schwer sexuell missbraucht, außerdem unter der Dusche nackt fotografiert hat. Der Fall hatte den Richtern Rätsel aufgegeben: Denn das Kind hatte im Prozess offenbart, manches hinzuerfunden zu haben.

„Wir haben uns die Entscheidungsfindung ungewöhnlich schwer gemacht“, sagte Richter Stefan Culemann. Zwar habe das Mädchen in Teilen eine Falschaussage gemacht, ihre Gesamtaussage habe das aber nicht automatisch „von A bis Z als unbrauchbar“ dastehen lassen. Als Gericht habe man hier ganz besondere Sorgfaltsregeln mit Blick auf die Glaubhaftigkeitsüberprüfung der Zeugenaussage zu beachten gehabt. Am Ende aber die sichere Überzeugung gewonnen: Das Mädchen ist missbraucht worden. „In einem Fall sind wir davon überzeugt“, hieß es.

Sexuelles Interesse an der Stieftochter eingeräumt - mehr nicht

Laut Urteil hatte der 44-Jährige im Prozess zwar sexuelles Interesse an seiner Stieftochter eingeräumt, auch dass er nachts im Kinderzimmer gewesen ist. Schweren Missbrauch hatte er aber abgestritten. Auslöser dafür, dass die Vorwürfe ans Licht gekommen sind, war, dass die Mutter des Mädchens ihren Mann im Juli 2023 nachts in der Familienwohnung in Wanne-Eickel auf dem Kinderbett ihrer Tochter angetroffen hatte. „Die Hände des Angeklagten waren an ihren Knien“, hieß es im Urteil. Das Kind sei teils entblößt gewesen.

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Der Stiefvater hatte zu der scheinbaren „In-flagranti-Szene“ diverse Erklärungen geliefert. Zuletzt die, dass er mit dem minderjährigen Kind angeblich in dieser Nacht Details des Geburtstags der Mutter besprochen haben will. „Wir halten das für falsch“, urteilte das Gericht. „Wir glauben, sie waren aus kriminellen Gründen, sprich mit sexuellen Absichten da.“ Die Tat sei mindestens als Missbrauchsversuch zu werten.

Bei Google den Suchbegriff „Inzest“ eingegeben

Als besonders belastendes Indiz bewerteten die Richter zudem den Fund einer Kondompackung unter dem Kinderbett – nachweislich mit der DNA des Herners. Auch habe der Stiefvater bei Google zuletzt den Suchbegriff „Inzest“ eingegeben. Auch eine ärztliche Untersuchung des Mädchens habe keine Frage offengelassen.

Ursprünglich angeklagt waren 37 Fälle des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Da die Richter „nur“ wegen eines Falls verurteilten, wurde der 44-Jährige im Übrigen freigesprochen, bleibt aber weiter in U-Haft. Das Urteil lautet neben Missbrauch auch auf Herstellen kinderpornografischer Bilder.