Bochum/Herne. In Herne ersticht ein Mann (50) seine trennungswillige Frau - die Tat weist Züge von Vernichtung auf. Beim Urteil zeigt er keine Emotionen.
Sie stritten sich, sie versöhnten sich. So ging das tagein, tagaus. So ging das jahrelang. Bis am Ostersonntag 2023 in einer Mietwohnung an der Gräffstraße ein nächtlicher Küchenstreit brutal eskalierte: Ein 50-jähriger Mann tötete seine Ehefrau (53) nicht nur – er stach sie regelrecht ab. Jetzt wurde er am Bochumer Schwurgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Zurückgegelte Haare, blasses Gesicht, müder Blick: Der Angeklagte, ein ausgebildeter Leibwächter mit Nahkampfausbildung, nahm das Totschlags-Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. „Es tut mir leid. Dieses Leid wird mich den Rest meines Lebens begleiten. Ich bereue das, was geschehen ist“, hatte er am Mittwoch, 7. Februar, noch erklärt. Der 50-Jährige hatte zwar zugegeben, seine Frau in der Nacht auf den 9. April 2023 am Rande eines Streits mit einem Messer getötet zu haben. Zeitgleich hatte er aber unter Tränen auch behauptet, dass es seine Frau (1,48 Meter groß, 63 Kilo schwer) gewesen sei, die ihn zuerst mit dem Küchenmesser angegriffen habe: „Ich hatte Panik und Angst.“ Doch die Richter zeigten sich überzeugt, dass der Angeklagte sie in diesem Punkt angelogen hat – und sich die erlittenen Bauchstichverletzungen nach der Tat selbst zugefügt hat, um sich das Leben zu nehmen.
Frau plante radikalen Schlussstrich
Laut Urteil führte ein Motivbündel zu dem Entschluss, die Frau zu töten. Einerseits habe mitgeschwungen, dass der 50-Jährige seine im Alkoholrausch permanent angriffs- und streitlustige Frau (am Tattag 2,3 Promille) nach einem neuerlichen Streit zum Schweigen habe bringen wollen. Außerdem habe beim Angeklagten „Wut und Enttäuschung“ darüber geherrscht, dass seine Frau ihn offensichtlich über die Ehe-Perspektiven getäuscht hatte. Während er an einen gemeinsamen Umzug nach Wien glaubte, plante sie einen radikalen Schlussstrich, wollte sich endgültig von ihm trennen. „Die Erkenntnis, dass er faktisch aus der Familie ausgeschlossen werden sollte, traf den Angeklagten schwer“, sagte Richter Josef Große Feldhaus. Der 50-Jährige sei darüber „enttäuscht, überrascht und verärgert“ gewesen.
Herz, Milz, Leber und die Brustwirbelsäule durchstoßen
Zu Beginn des Küchenstreits hatten sich der Angeklagte und das spätere Opfer gegenseitig büschelweise Haare rausgerissen. Gegen den Messerangriff hatte die Frau dann so gut wie keine Chance auf Gegenwehr. Die ersten vier wuchtigen Stiche waren laut Urteil in ihren Rücken gegangen, das praktisch reg- und wehrlos am Boden liegende Opfer danach umgedreht worden. „Dann fügte der Angeklagte der Frau noch weitere, mehr als zehn Stichverletzungen zu“, hieß es. Neben Herz, Milz und Leber wurde unter anderem die Brustwirbelsäule durchstoßen. Die 53-Jährige verblutete. In den Ermittlungsakten war von „Übertöten“ (Overkill) die Rede.
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Die Frau und der Mann waren 2015 aus Österreich nach Herne umgezogen. Im selben Jahr hatte die leibliche Tochter der später Getöteten erstmals offenbart, dass der Angeklagte sie ab 2009 als Kind jahrelang missbraucht und vergewaltigt hat. Innerhalb der Großfamilie war die heute 23-Jährige mit den Vorwürfen lange Zeit isoliert. Erst ab 2021 hatte auch ihre Mutter an Missbrauch geglaubt, den Angeklagten rausgeworfen, die Scheidung eingereicht, den 50-Jährigen später aber wieder bei sich an der Gräffstraße aufgenommen.