Herne. Muss ein Auto wirklich zeitig zum TÜV? Was sind kleine Mängel? Um den TÜV-Besuch ranken sich viele Mythen - ein Faktencheck mit Hernes TÜV-Chef.
In Herne werden immer mehr Autos angemeldet - und die müssen regelmäßig zur Kontrolle zum TÜV. Wer mit einer grünen TÜV-Plakette unterwegs ist, sollte sich auf die Hauptuntersuchung (HU) 2024 vorbereiten – daran führt kein Weg vorbei. Oder doch? Darf man nicht mal ein bisschen überziehen? Und: Kleinere Mängel sind doch bestimmt nicht so schlimm, oder? Denis Stetzka, Leiter der TÜV-Nord-Station Herne, räumt mit den hartnäckigsten Mythen auf.
Mythos 1: Eine bestandene HU sichert zwei Jahre sorgenfreie Fahrt
Bestehe ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung, dann zeige es in puncto Sicherheit und Umweltverträglichkeit keinerlei Schwächen, so der TÜV in einer Mitteilung. Doch das sei lediglich eine Momentaufnahme, und selbst die erfahrensten Prüferinnen und Prüfer könnten keine Vorhersagen über die Haltbarkeit der kontrollierten Teile treffen. Also: Inspektionsintervalle einhalten, rät Stetzka. Und: „Bei ungewöhnlichen Geräuschen ist der Weg zur Werkstatt unausweichlich.“
Mythos 2: Der HU-Termin kann problemlos überzogen werden
Neue Autos müssen das erste Mal nach drei Jahren beim TÜV antreten, danach alle zwei Jahre. Diese Intervalle seien gesetzlich verankert. Eine versäumte Frist ziehe ab dem zweiten Monat ein Bußgeld nach sich. Lasse man mehr als acht Monate verstreichen, werde zudem ein Strafpunkt in Flensburg fällig. „Sollte es zu einem Unfall kommen, ist sogar der Versicherungsschutz gefährdet“, warnt der TÜV-Leiter. Die TÜV-Sachverständigen meldeten den verspäteten Besuch aber nicht den Behörden. Ab dem dritten Verzugsmonat müsse allerdings eine erweiterte HU durchgeführt werden, die 20 Prozent mehr koste.
Mythos 3: Die Prüfenden entscheiden eigenständig über die Mängel
Nein, sagt Stetzka: Die Sachverständigen hielten sich an die HU-Richtlinie, die einen Rahmen von rund 150 Prüfpunkten festlege. Die Entscheidungen über Bestehen oder Scheitern der Hauptuntersuchung seien also nicht dem Zufall oder persönlichen Einschätzungen überlassen, sondern folgten diesen gesetzlichen Vorgaben.
Mythos 4: Kleine Mängel führen nicht zum Durchfallen bei der HU
Jeder Mangel, egal wie klein, könne dazu führen, dass die Plakette nicht erteilt wird. Selbst etwas Unscheinbares wie eine defekte Glühlampe mache in manchen Fällen den Unterschied zwischen Bestehen und Scheitern aus, betont der TÜV-Experte.
Mythos 5: Geringe Mängel kann man nach bestandener HU ignorieren
Es sei zwar möglich, eine neue Plakette bei kleineren, geringen Mängeln zu erhalten. Die Prüfenden müssten aber die Bereitschaft der Halterin oder des Halters zur Verbesserung dieser Makel erkennen. Sie vermerkten diese dann sorgfältig im Prüfbericht. Werden die Mängel nicht zeitnah behoben, dann drohe bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld.
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Mythos 6: Die HU kann man nur im eigenen Bundesland machen lassen
Nein. Die HU sei eine bundesweit anerkannte Prüfung, die Standards seien gesetzlich geregelt und gölten somit überall in Deutschland nach denselben Kriterien.
Mythos 7: Die Kosten für die Hauptuntersuchung sind überall gleich
In Deutschland, so Denis Stetzka, hingen die Preise für die Hauptuntersuchung von verschiedenen Faktoren ab und seien bundesweit nicht einheitlich. Die Kosten variierten je nach Fahrzeugart und zulässiger Gesamtmasse. Auch gebe es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Und innerhalb eines Bundeslandes könnten die Preise je nach Prüforganisation ebenfalls abweichen.
Mythos 8: Nach überzogener HU-Frist wird die Plakette rückdatiert
Seit 2012 sei eine Rückdatierung der TÜV-Plakette nicht mehr möglich. Auch wenn der ursprüngliche Termin für die Hauptuntersuchung versäumt wurde, beginne der neue Zwei-Jahres-Zyklus erst ab dem Tag der tatsächlichen Prüfung.
Mythos 9: Ohne gültige Plakette erlischt der Versicherungsschutz
In der Regel bleibe der Versicherungsschutz auch bei einem Auto ohne gültige Plakette bestehen. „Bei einem Unfall wird jedoch seitens der Versicherung geprüft, ob eventuell grobe Fahrlässigkeit vorliegt“, warnt der TÜV-Chef. Sollte ein Defekt, der durch eine fristgerechte HU hätte behoben werden können, zu dem Unfall geführt haben, drohe Regress. M.M.