Herne. Die Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Winterdienst in Herne steigen auch 2024. Was auf die Bürger im neuen Jahr zukommt.

Bürgerinnen und Bürger in Herne müssen im kommenden Jahr für die Abfallentsorgung, aber auch andere Bereiche tiefer in die Tasche greifen. Entsorgung Herne erhöht die Gebühren.

Die Preisanpassung erfolge aus mehreren Gründen, teilt das Unternehmen mit. Dazu zähle die erstmalige -Abgabe der Müllverbrennungsanlagen sowie die aktuellen Tarifabschlüsse und die sukzessive Umstellung des Fuhrparks auf alternative klimafreundliche Antriebstechnologien. Deshalb würden die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst „moderat“ angepasst, heißt es in einer Mitteilung.

Entsorgung Herne hebt auch die Winterdienstgebühren an.
Entsorgung Herne hebt auch die Winterdienstgebühren an. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Die Veränderungen im Detail: Die Jahresgebühr für die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Restmülltonne beträgt im nächsten Jahr 441,97 Euro (2023: 416,67 Euro). Es ergibt sich eine Erhöhung um 25,30 Euro im Jahr. Unter dem Strich steigt die Gebühr damit um 2,11 Euro pro Monat. Für die 120-Liter-Restmülltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die Jahresgebühr um 16,57 Euro von 270,60 auf 287,17 Euro. Monatlich steigt die Gebühr somit um 1,38 Euro. Um 12 Cent erhöht sich monatlich die Gebühr für die 80-Liter-Biotonne. Die Jahresgebühr für eine 80-Liter-Biotonne in 14-tägiger Leerung steigt von 33,19 auf 34,59 Euro im Jahr 2024. Die Neufassung der Abfallgebührensatzung tritt Anfang Januar 2024 in Kraft.

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Die Straßenreinigungsgebühr steigt bei der wöchentlichen Reinigung pro Meter Grundstücksseite um 41 Cent von 5,93 Euro (2023) auf 6,34 Euro im kommenden Jahr. Die Mehrbelastung für Grundstückseigentümer mit einer Veranlagung von zehn Frontmetern beträgt also 4,10 Euro für das ganze Jahr oder acht Cent pro Reinigung.

Die Winterdienstgebühren werden gegenüber dem Vorjahr je zu „behandelndem“ Meter in Streustufe 1 um 32 Cent von 82 Cent auf 1,14 Euro pro Meter erhöht. Grundstücke, die der Streustufe 2 zugeordnet sind, zahlen keine Winterdienstgebühren. Die Neufassung der Gebührensatzung Straßenreinigung und Winterdienst tritt ebenfalls Anfang Januar 2024 in Kraft.