Herne/Münster. Die Entscheidung liegt nun vor: So fiel das OVG-Urteil zur Klage gegen den Bau eines Wohnhauses im Landschaftsschutzgebiet in Herne-Süd aus.
Niederlage für den BUND: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage des Umweltverbandes gegen den Bau eines Wohnhauses im Landschaftsschutzgebiet an der Bergstraße in Herne-Süd abgewiesen.
Das teilt Ingrid Reckmeier vom BUND Herne der Redaktion mit. Das schriftliche Urteil der Kammer des OVG sei ihnen am Freitag zugestellt worden. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von April aufgehoben worden. Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Baugenehmigung der Stadt für das Mehrfamilienhaus auf einem Privatgrundstück rechtswidrig sei. Die Stadt hatte Berufung eingelegt - mit der Begründung, dass es sich hier um eine Baulücke handele.
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Eine Revision ist nicht zulässig. Der Investor kann somit die kurz nach dem Gelsenkirchener Urteil gestoppten Bauarbeiten fortsetzen. loc
Die WAZ kommt in Kürze auf das Urteil zurück.