Herne. Jennifer Huth ist blind. Ihrem Blindenführhund wurde in einer Herner Klinik zunächst der Zutritt verwehrt. Welche Lösung gefunden wurde.
Jennifer Huth ist blind, sie hat nur noch zwei Prozent Sehkraft. Um ihren Alltag zu bewältigen, hat sie seit sieben Jahren ihre Blindenführhündin Martha. Sie hilft ihr, sich zurecht zu finden und gibt ihr Orientierung.
Normalerweise darf sie Martha überall mithinnehmen. „Das ist gesetzlich festgelegt“, sagt die 36-Jährige im Gespräch mit der WAZ. Doch nun erlebte sie in der psychiatrischen Tagesklinik des St. Marien Hospitals Eickel genau das Gegenteil: Ihr Hund müsse aus hygienischen Gründen draußen bleiben, sei ihr dort gesagt worden. „Das wurde mir nicht direkt zu Beginn meiner Behandlung gesagt, sondern erst am zweiten Tag.“ Scheinbar habe es beim Personal Verunsicherungen und Unklarheiten gegeben. „Das ist so, wie wenn man einem Rollstuhlfahrer den Rollstuhl wegnimmt. Für mich ist der Hund ein Hilfsmittel.“ Es sei schlimm, das behinderte Menschen noch derart diskriminiert würden, sagt Huth.
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Blinde Hernerin: „Ich bin geschockt und zutiefst traurig“
Die 36-Jährige leide unter psychischen Beschwerden, habe lange Zeit auf einen Platz in der Tagesklinik gewartet. „Und dann kommt so etwas. Das hat mich natürlich noch weiter runter gezogen“, berichtet sie. „Ich bin geschockt und zutiefst traurig.“ Nur in der LWL-Klinik in Bochum habe sie es bisher erlebt, dass Martha nicht mit reindurfte. In der Herner Tagesklinik sei ihr gesagt worden, sie solle in vier Wochen noch mal wieder kommen, in der Zeit werde ein Hygienekonzept erarbeitet.
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Und was sagt das Krankenhaus selbst zu dem Vorfall? Es habe bezüglich des Vorliegens eines Hygienekonzepts im St. Marien Hospital Eickel Missverständnisse gegeben, teilt die St. Elisabeth Gruppe – zu der das Marien Hospital in Eickel gehört – auf Anfrage der WAZ mit. „Dies tut uns sehr leid. Die Mitarbeiter sind bereits auf die Patientin zugegangen, um mit ihr alle Rahmendaten zu klären. Sie konnte inzwischen mit dem Blindenführhund wieder aufgenommen werden“, erklärt Sebastian Schulz, Mitglied der Geschäftsleitung der St. Elisabeth Gruppe.
Bei Gruppentherapien müsse jeweils geklärt werden, ob Mitpatienten keine Hundeallergie oder Ängste hätten. Aus hygienischen Gründen könnten Assistenzhunde nicht in Bereiche mitgebracht werden, die nicht mit Straßenschuhen betreten werden dürfen – wie Wassertherapien oder Saunen. Die Teilnahme an Kunst- und Bewegungstherapien mit Assistenzhund sei davon abhängig, ob die Materialien und der Sport dem Hund nicht schadeten, so Schulz.
Könne der Hund aus den genannten Gründen nicht zu einer Therapieeinheit mitgenommen werden, begleite ein Mitarbeiter des St. Marien Hospital die Patientin zu dieser Therapie und sei während der Therapieeinheit vor Ort. Das Angebot von individuellen Einzeltherapien, an denen der Assistenzhund teilnehmen könne, habe die Patientin abgelehnt, so Schulz.
St. Elisabeth Gruppe: Diese Regeln gelten bezüglich Tieren in den Krankenhäusern
Generell dürften Tiere nicht in die Krankenhäuser der Krankenhausgruppe mitgebracht werden, erklärt Schulz. Eine Ausnahme bildeten Assistenzhunde/Blindenführhunde. Diese könnten Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen begleiten.
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So müssten die Hunde unter anderem als Assistenz- /Blindenführhunde anerkannt, geimpft und gesund sein. Während des Aufenthalts müsse sichergestellt sein, dass der Hund immer vom Patienten beaufsichtigt werde, sich nur in festgelegten Bereichen des Krankenhauses aufhalte und sich nicht frei auf dem Gelände bewege, so Schulz. Zudem müsse geklärt sein, wo der Hund gefüttert werde und wo er „Gassi geht“.
„Ich freue mich sehr, dass es nun endlich geklappt hat und ich sowohl in die Tagesklinik als auch in das Hauptgebäude der Klinik darf“, sagt Huth in einem weiteren Gespräch mit der WAZ. Trotzdem sei sie enttäuscht, dass ihr durch die ganze Geschichte noch mehr Probleme und Sorgen bereitet worden seien.