Herne. Dritte Runde im „Maskenpausen-Streit“: die Herner Krankenschwester Kristin Zuber kämpft nun in zweiter Instanz weiter.

Der Streit um die Versetzung der Herner Krankenschwester Kristin Zuber, die FFP2-Masken-Tragepausen verlangt hatte, geht in die nächste Runde: Nach der Niederlage am Herner Arbeitsgericht hat die 46-Jährige fristgerecht Berufung eingelegt. Das bestätigte das nun zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm auf Anfrage.

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Die 4. Herner Kammer hatte am 6. Mai eine „Rückkehr-Klage“ Zubers abgewiesen und dabei dem verklagten Prosper-Hospital in Recklinghausen den Rücken gestärkt. Die Umsetzung der 46-Jährigen auf eine andere Station sei arbeitsvertragskonform abgelaufen, eine von Zuber behauptete Strafversetzung keinesfalls zu erkennen, hatte es unter anderem geheißen.

Krankenpflegerin spricht von „Strafversetzung“

Die Krankenpflegerin war Ende 2020 nach ihrem Vorstoß für häufigere FFP2-Masken- und Trinkpausen auf der Intensivstation (bestenfalls alle 75 Minuten) klinikintern versetzt worden. Während Kristin Zuber das als „Strafversetzung“ bewertet hatte, hatte die Klinik darauf verwiesen, dass auf der neuen Station anders als bisher auf der Intensivstation tätigkeitsbedingt mehr Masken-Tragepausen gewährleistet sind – man somit nur wunschgemäß gehandelt habe.

Ein Vergleich inklusive sofortiger Rückkehr auf die Intensivstation war am Veto der Klägerin gescheitert. Die Klinik hatte auf einen Passus zur Causa Strafversetzung gepocht, die Hernerin einen solchen aber kategorisch abgelehnt. Mit einer Entscheidung in der zweiten Instanz am Landesarbeitsgericht Hamm ist wohl frühestens im Herbst zu rechnen.