Herne. Eine 14-Jährige aus Berlin sollte einen Mann aus Herne mit einer Machete ermorden. Vier Menschen stehen vor Gericht, nur das Mädchen noch nicht.
Nach dem mutmaßlichen Mordauftrag an eine 14-Jährige aus Berlin ziehen sich ausgerechnet die Ermittlungen gegen das Mädchen hin. Während sich die Familie des 54-jährigen Herners, der getötet werden sollte, ab April vor Gericht verantworten muss, laufen die Ermittlungen gegen die 14-Jährige noch. Die Familie soll laut Staatsanwaltschaft das Mädchen aus Berlin mit einem Mord am Vater beauftragt haben (WAZ berichtete).
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Mädchen sollte 54-Jährigen aus Herne mit Machete töten – Plan geht nicht auf
Der Fall ist wegen der Konstellation äußerst kompliziert. „Wir haben diesen Fall an die Staatsanwaltschaft nach Berlin abgegeben“, sagt Oberstaatsanwalt Paul Jansen von der Bochumer Staatsanwaltschaft. Nach aufwändigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 14 und 16 Jahre alten Söhne des Mannes gemeinsam mit der Mutter geplant hatten, den Vater ermorden zu lassen. Ein weiterer Mann soll den Auftrag entgegengenommen haben. Die 14-Jährige aus Berlin sollte dann laut Ermittlern den Auftrag ausführen. Bei dem Angriff mit einer Machete verlor der 54-Jährige vorübergehend einen Finger, der später wieder angenäht werden konnte. Der Vorfall spielte sich am 24. Oktober an der Poststraße in Herne ab.
Gegen vier der Beschuldigten wurde bereits Anklage erhoben. Die Verhandlung startet am 4. April vor dem Bochumer Landgericht. Gegen das Mädchen kann nicht parallel in Bochum mitverhandelt werden. Selbst die Ermittlungen werden separat geführt. „Bei Jugendlichen ist die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz zuständig“, erklärt Jansen. Das habe damit zu tun, dass sich der Gesetzgeber eine zielgerichtete Begleitung durch Jugendämter, Jugendhilfe und das Familiengericht erhoffe.
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Berliner Staatsanwaltschaft: Anklage sogar noch offen
In Berlin ziehen sich die Ermittlungen: „Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Berlin geführt. Zu den konkreten Ermittlungsschritten können jedoch, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, derzeit keine Angaben gemacht werden“, erklärt Staatsanwältin Karen Sommer, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
Anders als die beiden Söhne und der mutmaßliche Auftragnehmer aus Herne sitze die 14-Jährige in Berlin nicht in Untersuchungshaft. Zu den Gründen macht die Staatsanwaltschaft keine näheren Angaben. Während die Bochumer Ermittler so weit sind, dass sie den Vorwurf – auch mit der Rolle der 14-Jährigen zur Anklage gebracht haben – sind die Berliner Kollegen zurückhaltender. „Nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigte begründet werden kann, dann wird Anklage erhoben, andernfalls wird das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt“, sagt Karen Sommer. „Ein zeitlicher Rahmen lässt sich derzeit nicht seriös absehen.“
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Weibliche junge Täterin – ein Muster, das sonst kaum zu finden ist
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Der Herner Fall hatte selbst aus Sicht erfahrener Ermittler nicht ins Raster vieler selbst schwerer Straftaten gepasst. Dass eine so deutlich Minderjährige einen Mordauftrag entgegennimmt, galt im Ruhrgebiet als geradezu einzigartig. Der Anteil weiblicher Täterinnen ist ohnehin eher klein. Die Berliner Staatsanwaltschaft will das nicht offiziell einordnen: „Hier liegen keine statistischen Erfassungen vor, so dass keine fundierte Einschätzung vorgenommen werden kann.“ Zu der Frage, ob es sich um ein professionelles Umfeld bei der Täterin handelt, will sich die Staatsanwaltschaft „mit Rücksicht auf die Ermittlungen“ nicht äußern.