Herne. Im Herner Kindermordprozess fordert die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe. Die angeklagte Mutter (34) zeigt keine Emotionen.
Im Kindermordprozess gegen eine dreifache Mutter (34) aus Herne hat die Staatsanwaltschaft am Freitag, 24. Februar, am Bochumer Schwurgericht die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schuldschwere. Staatsanwalt Dietrich Streßig verteidigte den Einsatz von verdeckten Ermittlern in dem Fall als legal, taktisch notwendig und klug.
Die Tötung des Kindes Tayler (zweieinhalb Monate) am 21. November 2011 stufte der Ankläger (abweichend von der Anklage) als Totschlag ein. Die zweite Tötung des 19 Monate alten Justin am 13. Mai 2012 sei jedoch ohne jeden Zweifel Mord gewesen. „Der zweiten Tötung lagen ausschließlich niedrige Beweggründe zugrunde“, sagte Staatsanwalt Dietrich Streßig.
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Anders als bei dem als Schreikind beschriebenen Tayler, sei eine Überforderungslage hier völlig auszuschließen. Der Mutter sei es alleine darum gegangen, ihren auf ausgelassenes Feiern und wechselnde Männerbekanntschaften ausgelegten Lebensstil durchzusetzen. Die Hernerin verfolgte das Plädoyer des Staatsanwalts durchweg reglos. Die 34-Jährige, seit Mitte April 2022 in U-Haft, schweigt zu den Vorwürfen. Tragendes Beweismittel für die Mordanklage sind zwei verdeckte Ermittlerinnen.
Staatsanwalt: Fall lässt ihn „tief betroffen“ zurück
Die LKA-Beamtinnen waren nach Wiederaufnahme der Ermittlungen (im Mai 2019) zu den lange als ungeklärt geltenden Kindstodfällen eingesetzt worden. Sie hatten sich mit der Mutter angefreundet und Schritt für Schritt deren Mitteilungsbedürfnis geweckt. Die Ermittlerin „Katja“ hatte ihr die Tötung ihres gewalttätigen Freundes durch einen Treppensturz vorgegaukelt. Die Ermittlerin „Suse“ hatte ihr anvertraut, dass sie angeblich ihr Baby vor Jahren zu Tode geschüttelt hat. Daraufhin hatte die Angeklagte die Kindstötungen eingeräumt.
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Die Richter hatten zuletzt signalisiert, dass sie die Geständnisse der Mutter für nicht verwertbar halten. Unter anderem geht es dabei um potenzielle Grenzüberschreitungen der verdeckten Ermittlerinnen durch unzulässigen Druckaufbau. Staatsanwalt Dietrich Streßig hingegen sprach von „schlauer Beweistaktik“, verteidigte den Ermittlereinsatz als legal und „weit von einer Rechtsstaatswidrigkeit entfernt“. „Die Geschichten mögen zwar dick aufgetragen gewesen sein, mit verbotener Täuschung hatte das aber nichts zu tun“, sagte er.
Mit Blick auf die Tatumstände des Falles, der ihn „tief betroffen“ mache und „sprachlos“ zurücklasse, so Streßig, sei auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung der Mutter nach 15 Jahren wäre dann praktisch ausgeschlossen. Urteil: frühestens Anfang März.