Herne. 70 Prozent der Eigentümer in Herne haben die Grundsteuererklärung fristgerecht eingereicht. Was alle anderen nun erwartet. Die nächsten Schritte.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. „Im Finanzamt Herne liegen insgesamt 28.700 Erklärungen vor, rund 70 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, teilt es in einer Mitteilung mit. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe dennoch bestehen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Herne: Abgabe der Grundsteuererklärung weiterhin möglich
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“ Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihrem Eingang bei uns im Finanzamt bearbeitet“, so Barth weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“
Der errechnete Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer, heißt es vom Finanzamt Herne weiter. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Grundsteuer-Hotline bleibt besetzt
„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so die Leiterin. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter 02323-598-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.