Herne. Viele Autofahrer müssen bis zum 19. Januar ihren „alten Lappen“ gegen einen neuen Führerschein umtauschen. Welche Herner jetzt handeln müssen.

Bis zum 19. Januar müssen Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre Führerscheine umtauschen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass Millionen Deutsche nach und nach ihre alten Führerscheine in fälschungssichere EU-Exemplare umtauschen. Wer wann an der Reihe ist, ergibt sich aus einem Stufenplan (s. unten).

Wie viele Hernerinnen und Herner bis zum 19. Januar den Führerschein umtauschen müssen, kann die Stadt auf Nachfrage nicht sagen: „Das lässt sich leider nicht auswerten, da Zuzüge nach Herne und Wegzüge nicht erfasst wurden bzw. erst, wenn dies bekannt wurden“, teilt Stadtsprecher Christoph Hüsken mit.

Auch wie viele Führerscheine bereits umgetauscht worden seien, werde nicht exakt erfasst, so Hüsken weiter. Dafür sei das System nicht ausgelegt. Im Zeitraum Anfang 2019 bis heute seien aber rund 7000 Führerscheine umgetauscht worden.

Führerscheinumtausch: Stadt Herne hat zusätzliche Stelle geschaffen

Gerade jetzt kurz vor Ablauf der Frist wollen viele Hernerinnen und Herner ihren Führerschein tauschen. Um diese zusätzliche Belastung aufzufangen, hätten um den Jahreswechsel herum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde Herne den „Zwangsumtausch“ bearbeitet, „auch diejenigen, die sonst andere Aufgabenbereiche innerhalb der Fahrerlaubnisbehörde wahrnehmen würden“. Darüber hinaus sei eine zusätzliche Stelle besetzt worden, so Hüsken. Von Mitte November bis Anfang Februar gebe es stets die höchste Nachfragedichte nach Terminen in der Fahrerlaubnisbehörde.

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Ende 2021 gab es immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern darüber, dass es nicht möglich gewesen sei, Termine zu vereinbaren und niemand im Straßenverkehrsamt zu erreichen gewesen sei. Inzwischen haben laut Stadt aber alle, die einen Termin haben wollten, auch einen bekommen. Denn seit Mitte November würden zahlreiche Sondertermine angeboten. Wer bis jetzt noch immer keinen Termin vereinbart hat, um seinen Führerschein umzutauschen, sollte sich beeilen. Die Stadt bittet darum, online einen Termin zu vereinbaren. Hierzu sei es wichtig, die Hinweise zur Terminfreigabe im Internet zu beachten, betont die Stadt. Termine können über folgendem Link vereinbart werden: https://tevis.krzn.de/tevisweb2000/select2?md=2.

Bei einer Kontrolle fallen zehn Euro Verwaltungsgebühren an

Doch was passiert eigentlich, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche? Der Autofahrer oder die Autofahrerin habe auch weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis und dürfe weiter fahren. Lediglich der Führerschein sei abgelaufen, erklärt Hüsken. „Wenn man kontrolliert werden sollte, was sehr selten ist, fallen zehn Euro Verwarnungsgeld an.“

Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in fälschungssichere und EU-einheitliche Kärtchen umgetauscht werden. Mit der neuen Richtlinie sollen die innerhalb der EU geltenden Führerscheine vereinheitlicht und auf den neusten Stand gebracht werden. Bei rosa oder grauen Papierführerscheinen (Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998) richtet sich die Befristung nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Bei den ab 1. Januar 1999 ausgestellten EU-Kartenmodellen richtet sich die Befristung nach dem Ausstellungsjahr. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen, weil sie ohnehin für 15 Jahre befristet sind.

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Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • Vor 1953 : bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 : bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 : bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 : bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: bis 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (EU-Kartenführerscheine):

  • 1999 bis 2001 : bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 : bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 : bis 19. Januar 2028
  • 2008 : bis 19. Januar 2029
  • 2009 : bis 19. Januar 2030
  • 2010 : bis 19. Januar 2031
  • 2011 : bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033