Herne. Nun steht fest, wann die Herner bei einem Bürgerentscheid über die Zukunft des Hallenbads Eickel abstimmen. Wie die Abstimmung abläuft.
Der Bürgerentscheid für den Erhalt des Hallenbads Eickel in Herne soll am Sonntag, 26. Februar 2023, stattfinden. Das teilte Stadtdirektor Hans Werner Klee am Dienstag in der Ratssitzung mit.
Warum ein Bürgerentscheid? Der Rat hatte in seiner letzten Sitzung Ende November ein Bürgerbegehren der Initiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ mit breiter Mehrheit abgelehnt. Die Initiative will das seit rund sechs Jahren leerstehende ehemalige Schwimmbad an der Straße Am Solbad vor dem Abriss retten. Es soll, so ihr Wunsch, zu einem modernen „Variobad“ umgebaut werden. Der Rat dagegen hatte im März dieses Jahres entschieden, dass das Grundstück an einen Investor verkauft wird, der das Schwimmbad abreißt und dann ein Wohn- und Geschäftshaus mit Lehrschwimmbecken baut. Eine Sanierung des Bades, so Stadt und Ratsmehrheit, sei viel zu teuer und nicht zu finanzieren. Gegen diesen Ratsbeschluss geht die Bürgerinitiative vor. Nach dem Nein des Rates zum Bürgerbegehren ist nun automatisch ein Bürgerentscheid vorgeschrieben. Er muss innerhalb von drei Monaten nach dem Nein für das Bürgerbegehren durchgeführt werden.
Herne: Stimmzettel enthalten eine Frage
Es soll besagter Sonntag, 26. Februar, sein. Der Oberbürgermeister wollte die Zeitspanne von drei Monaten so weit wie möglich ausschöpfen, damit die Verwaltung genügend Zeit hat, um die Stimmabgabe vorzubereiten. Denn: Der Aufwand ist ähnlich groß wie bei einer Wahl. Herne, so der Stadtdirektor, werde dazu in 54 Abstimmungsbezirke – also zwei in jedem Kommunalwahlbezirk – eingeteilt. Anschließend müssten Stimmlokale und -räume festgelegt werden sowie die Suche nach Abstimmungshelferinnen und -helfern anlaufen.
Geöffnet werden die Abstimmungsräume am 26. Februar von 8 bis 18 Uhr. Abstimmungsberechtigt seien Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 10. Februar 2023 in Herne ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, teilte die Verwaltung der Politik mit. Die Stimmzettel enthielten „nur“ eine Frage, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Wichtig: Gefragt werde dabei nicht, ob das Hallenbad Eickel gerettet werden soll, betont Stadtsprecher Christoph Hüsken. Abgestimmt werde vielmehr darüber, ob der Ratsbeschluss vom 15. März 2022 aufgehoben werden soll. Dieser Beschluss finde sich in voller Länge auf dem Stimmzettel (siehe Textende).
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die zur Abstimmung gestellte Frage von der Mehrheit der grob geschätzten 120.000 Stimmberechtigten mit „Ja“ beantwortet wird und wenn diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ausmacht, heißt es bei der Stadt.
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Alle Hernerinnen und Herner, die am Bürgerentscheid teilnehmen, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung sowie ein Informationsheft, sagt die Stadt. In Letzterem aufgelistet seien unter anderem allgemeine Informationen zum Bürgerentscheid und zum Abstimmungsverfahren sowie die Auffassungen des Oberbürgermeisters, der Bürgerinitiative und der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen zur Zukunft des ehemaligen Hallenbads beziehungsweise des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger könnten nicht nur in ihrem Abstimmungsraum abstimmen, sondern – in der Zeit vom 30. Januar bis zum 24. Februar – auch per Brief. Anträge auf auf Erteilung der Briefabstimmungsunterlagen könnten wie folgt gestellt werden: per Post oder Fax mit dem Antragsvorduck, der sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung befindet, per E-Mail an: briefwahl@herne.de, per Online-Formular, das auf der Homepage der Stadt Herne zur Verfügung gestellt werde, oder per QR-Code, der sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung befindet.
>> WAS AUF DEM STIMMZETTEL STEHT
Auf dem Stimmzettel am Tag des Bürgerentscheids steht: „Soll der Ratsbeschluss vom 15.03.2022 ,Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der insgesamt ca. 1.905 m2 großen Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Herne-Wanne von Wanne-Eickel Blatt 286 eingetragenen Flurstücken’ (Nummer 327, 330, 365, 329) ,unter Berücksichtigung der folgenden konzeptionellen Voraussetzungen durchzuführen: a)die Ausschreibungsteilnehmer errichten mindestens ein, den Vorgaben der KOK-Richtlinie für den Bäderbau entsprechendes, Lehrschwimmbecken mit Nebenanlagen und vermieten dieses langfristig zur Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie für sonstige gesundheitsfördernde und mildtätige Zwecke an die Stadt Herne oder an einen durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten, b)die Ausschreibungsteilnehmer realisieren an dem Standort ein Gesamtprojekt, das sowohl mit dem langfristigen Betrieb des Lehrschwimmbeckens als auch darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Interessen vereinbar und planungsrechtlich zulässig ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Veröffentlichung von den zuständigen politischen Gremien zu verabschieden.’ zurückgenommen werden.“