Herne. Ein Juweliereinbruch in Herne muss erneut vor Gericht verhandelt werden. Auslöser dafür war ein Skandal um einen „Scheinanwalt”.
Ein nächtlicher Blitzeinbruch in ein Juweliergeschäft an der Herner Bahnhofstraße und mehrere Wohnungseinbrüche beschäftigen seit Montag, 28. November, erneut das Bochumer Landgericht. Angeklagt ist ein vorbestrafter Serientäter.
Die Prozess-Wiederholung geht zurück auf einem Skandal um einen Anwalt ohne Zulassung. Ein erstes Urteil von neuneinhalb Jahren Haft hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, weil einem damals als Verteidiger neben dem Angeklagten sitzenden Juristen wenige Tage vor der Verkündung die Anwaltszulassung entzogen worden war.
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Wie die Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigte, wird nun gegen den „Scheinanwalt” aus Dortmund wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen ermittelt. Fakt ist: Ohne Anwaltszulassung war der Jurist bei der Urteilsverkündung praktisch Luft. „Die alleinige Mitwirkung des nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen ‚Scheinverteidigers‘ an der Hauptverhandlung“, so entschied der BGH, sei ein zwingender Grund zur Urteilsaufhebung.
41-Jähriger soll in Herner Juweliergeschäft eingebrochen sein
Richter Volker Talarowski sprach zum Auftakt der Prozess-Neuauflage von einem „Geschmäckle“. Der betroffene Jurist sei Kanzleikollege der eigentlichen Verteidigerin und damals ausgerechnet nur am Urteilstag anwesend gewesen.
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Laut Anklage war der 41-jährige Angeklagte am 1. Januar 2021 gegen 6.30 Uhr an der Herner Bahnhofstraße in ein Juweliergeschäft eingebrochen, hatte Schmuck im Wert von 4300 Euro eingesteckt. Bei fünf weiteren Einbruchscoups in Recklinghausen soll er über Keller oder Balkone in Wohnräume eingestiegen sein und dabei unter anderem eine Anwohnerin (90) mit Pfefferspray besprüht haben. Zum Prozessauftakt hat sich der Angeklagte noch nicht geäußert. Sein neuer Verteidiger stellte jedoch bereits ein Teilgeständnis in Aussicht. Da die Staatsanwaltschaft nunmehr eine weitere Anklage erhoben hat, ist eine Erhöhung der neuneinhalb Jahre Haft bei Tatnachweis durchaus denkbar. Voraussichtlicher Urteilstermin: 30. Januar 2023.