Herne. Weil in Bottrop die Geflügelpest grassiert, gilt nun in mehreren Städten eine Stallpflicht. Warum sie jetzt auch in Herne kommen könnte.

Nach dem Auftreten der Geflügelpest in Bottrop gilt ab diesem Mittwoch, 5. Oktober, auch in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl eine Stallpflicht für Geflügel, teilt das Kreisveterinäramt Recklinghausen mit. Die Städte befänden sich in der sogenannten Überwachungs- oder Schutzzone. Geflügelhalterinnen und -halter in der Stadt Herne sollten nun Vorkehrungen treffen, um im Bedarfsfall ihre Tiere ebenfalls kurzfristig sicher unterbringen zu können.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gelte für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel, heißt es beim Kreisveterinäramt Recklinghausen weiter; es ist auch für Herne zuständig. Entsprechend der seit diesen Mittwoch geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel in den entsprechenden Kommunen ab sofort Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung halten.

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Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürften Geflügelhalter dort zudem ihr Geflügel grundsätzlich auch nicht an Stellen füttern, die für Wildvögel zugänglich sind.