Essen/Düsseldorf. Das Masernvirus sei gefährlich und extrem ansteckend, betonen Mediziner. Das Karlsruher Urteil zur Masernimpfpflicht sei daher „höchst sinnvoll“.
Kinder- und Jugendärzte in NRW begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Impfpflicht gegen Masern. „Aus medizinischer Sicht halten wir das Urteil für richtig, weil der Schutz der Ungeimpften und der immungeschwächten Personen wichtiger ist als das Recht auf eine individuelle Impfentscheidung“, sagte Axel Gerschlauer, Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte Nordrhein. Eltern und Ärzte erhielten dadurch endgültig Rechtssicherheit, was Konflikte in den Arztpraxen entschärfen könne.
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Am Donnerstag hat das Karlsruher Gericht die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Damit lehnte das Gericht mehrere Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kinder ab, die gegen die Impfpflicht geklagt hatten. Mit dem Urteil dürfen Kinder somit weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie gegen Masern geimpft sind oder die Krankheit bereits überwunden haben. Die Impfpflicht gilt zugleich für die Beschäftigten und grundsätzlich auch in Schulen.
Keine harmlose Krankheit
Bereits im Mai 2020 hatte das Gericht die Maßnahme in einem Eilverfahren vorläufig gebilligt. Der nun veröffentlichte Beschluss ist abschließend. Das Gericht sieht darin zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, dies sei aber zum Schutz vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ähnlich sehen dies die Kinder- und Jugendärzte: Zwar bedeute die Masernimpfpflicht eine „massive Einschränkung“ der Entscheidungsrechte der Eltern, sagte Gerschlauer. „Doch aus Sorge um diejenigen, die sich nicht schützen können, ist das Urteil richtig.“
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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach von einer guten Nachricht: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Im Gegenteil: Im schlimmsten Fall kann eine Infektion tödlich enden“, so Laumann. „Ich begrüße es daher, dass das Bundesverfassungsgericht heute für Klarheit gesorgt und die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht bestätigt hat.“
Extrem ansteckendes Virus
Der Essener Virologe Prof. Ulf Dittmer erinnerte daran, dass das Masern-Virus gefährlich und sehr ansteckend ist. „Bei einem von Tausend Fällen kommt es zu Gehirnentzündungen, manchmal mit Spätfolgen, die die Betroffenen lebenslang begleiten können.“ Weltweit sterben jedes Jahr rund 200.000 Menschen an Masern, zumeist Kinder, so Dittmer. Zudem könne sich das Virus unter Ungeimpften rasant verbreiten. „Es ist einer der infektiösesten Erreger, die wir kennen“, so Dittmer. Eine infizierte Person stecke bis zu 20 weitere Personen an. Die Entscheidung der Karlsruher Richter sei daher „höchst sinnvoll“.
Auch Elternvertreter äußerten sich grundsätzlich zufrieden. Andrea Heck, Landesvorsitzende des Elternvereins NRW, merkt aber an: „Das Urteil ist richtig, hat aber einen Beigeschmack: Viele Eltern treibt jetzt die Frage um, ob die Entscheidung der Richter die Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 beziehungsweise die Covid-Impfung von Schülerinnen und Schülern beeinflusst.“
Der derzeit verwendete Impfstoff besteht aus einer Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die Verfassungsrichter stellten in ihrem Urteil klar, dass keine weiteren Komponenten hinzukommen dürfen.