Herne. Ein eifersüchtiger Verkäufer aus Wanne-Eickel soll seiner Frau die Haare abrasiert und sie vergewaltigt haben. Vor Gericht schweigt er.
Ein 33-jähriger Verkäufer aus Wanne-Eickel muss sich seit Montag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Hintergrund sind mehrere mutmaßliche Gewalt- und Eifersuchtsübergriffe auf seine zur Trennung entschlossene Ehefrau. Die Anklage im Prozess vor der 7. Strafkammer lautet auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Bedrohung und Vergewaltigung.
Laut Staatsanwaltschaft soll es zwischen Juli 2020 und Juni 2021 am Rande von Streitigkeiten immer wieder zu Wut- und Gewaltausrastern des Angeklagten gekommen sein. Tatort soll stets die Familienwohnung in Wanne-Eickel gewesen sein. „Das Zusammenleben war stark von Eifersucht geprägt“, heißt es in der Anklageschrift. Nachdem die Belastungszeugin sich bereits 2020 zur Trennung entschlossen hatte, soll der angeblich kontrollwütige 33-Jährige sie an einem Tag im Juli einmal in der Wohnung eingeschlossen haben. Die Frau soll anschließend zeitweise mit den Kindern in einem Frauenhaus und bei ihren Eltern untergekommen, später aber wieder zu dem Angeklagten zurückgekehrt sein.
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Angeklagter Wanne-Eickeler soll Frau vergewaltigt haben
Am 19. September 2020 soll der Wanne-Eickeler seine Frau, nachdem diese zuvor von ihrem Umfeld Komplimente wegen ihrer Haare erhalten und davon berichtet hatte, ins Badezimmer zitiert haben. Dort musste sich die Frau laut Anklage auf den Badewannenrand setzen. Dann soll der 33-Jährige der weinenden Frau begleitet von erniedrigendem Spott („Ich werde Dich jetzt hübsch machen“) die langen Haare auf eine Länge von nur noch einem Zentimeter abrasiert haben.
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Einige Zeit später soll es sogar zu einem sexuellen Gewaltverbrechen gekommen sein: Nachdem der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, eines Abends von der Spätschicht heimgekehrt war und seine Frau schlafend auf der Couch angetroffen haben soll, soll er seine Frau ins Schlafzimmer gezerrt und vergewaltigt haben. Zuvor soll der 33-Jährige die erneuten Trennungsabsichten der Frau so oder so ähnlich gekontert haben: „Du wirst mich nicht verlassen, wenn, dann mache ich das!“ Am 14. Juni 2021 soll es schließlich zu einem Zwischenfall mit einem 25 Zentimeter langen Küchenmesser gekommen sein. Der Angeklagte soll das Messer mit der Spitze gegen den Bauch seiner Ehefrau gehalten und gedroht haben, sie und sich selbst umzubringen.
Laut Anklage wurde der Frau „schwarz vor Augen“, der 33-Jährige ließ schließlich von ihr ab. Mit Blick auf die Vorwürfe berief sich der Angeklagte vorerst auf sein Schweigerecht. Am kommenden Verhandlungstag soll die Belastungszeugin aussagen. Der Prozess wird fortgesetzt.