Herne. Mit der neuen Coronaschutz-Verordnung gilt in der Gastronomie 2G-Plus. Wie Herner Restaurantbetreiber darauf reagieren und was sie befürchten.

Was sich in den vergangenen Tagen bereits andeutete, ist nun beschlossen: Die 2G-Plus-Regel ist nun Standard in der Gastronomie. Bund und Länder haben sich beim Corona-Gipfel auf neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geeinigt – seit dem 13. Januar greift die neue Coronaschutz-Verordnung. (Lesen Sie hier mehr zu den Beschlüssen).

Gastronomie in Herne – lesen Sie auch:

Für Herner Restaurantbetreiber ist der Beschluss schon jetzt ein erneuter Tiefschlag – oder wie Gastronom Goran Basic es formuliert, „ein Genickbruch“. Der Inhaber des „Meistertrunk“ am Eickeler Markt will „abwarten, wie sich das Ganze entwickelt“, ist aber auch realistisch. „2G hat schon dafür gesorgt, dass deutlich weniger Menschen zu uns kommen. Das wird jetzt noch weniger“, fürchtet er.

Goran Basic ist Inhaber des „Meistertrunk“ in Herne. Die 2G-Plus-Regel ist in seinen Augen „ein Genickbruch“.
Goran Basic ist Inhaber des „Meistertrunk“ in Herne. Die 2G-Plus-Regel ist in seinen Augen „ein Genickbruch“. © Funke Foto Services GmbH | Rainer Raffalski

Immerhin, für geboosterte Menschen gilt die Testpflicht nicht – für den Gastronom nur ein schwacher Trost. „Es sieht alles andere als rosig für uns aus“, so Basic. „Von Abholern und Auslieferungen allein können wir nicht überleben.“ Ehe er seinen Betrieb wieder auf ein Minimum herunterfährt, würde er lieber vorübergehend schließen. „Aber das entscheiden wir in den nächsten Tagen.“

Herner Gastronom: „Da stehen teilweise Existenzen auf dem Spiel“

Markus Galland, Herner Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands, erhält dieser Tage viele Anrufe von Kolleginnen und Kollegen: „Sie fragen nach den neuen Regeln und sind sehr besorgt, da stehen teilweise Existenzen auf dem Spiel.“ In seinem Lokal, dem „Haus Galland“, sei der Januar-Betrieb nach dem schwierigen November und Dezember zwar ganz gut angelaufen, aber auf viele Großaufträge musste das Restaurant verzichten. Galland ist froh, dass die 2G-Plus-Regel Geboosterte von der Testpflicht ausnimmt. „Die meisten unserer Gäste sind geboostert.“ Wie sich die Besucherzahlen in der kommenden Zeit entwickeln werden, könne er noch nicht abschätzen, „aber wenn das à-la-carte-Geschäft wegfällt, sehe ich schwarz“. Gäste im Laden seien ein wichtiges Standbein in der Gastronomie, ohne sie fehle eine wichtige Einnahmequelle.

Auch interessant

Das bestätigt Naseem Arif, er betreibt in Herne zwei Lokale, das „Napoleone“ und seit Kurzem auch das „Bissmarck 92“. „Wenn Gäste bei uns im Lokal sind, verdienen wir natürlich im Schnitt mehr, allein schon durch die Getränke, die dann noch zusätzlich bestellt werden.“ Bei Bestellungen außer Haus fiele das weg, zumal die Kosten für die Auslieferung und Verpackung auch deutlich zu spüren seien. „Ich habe gerade Verpackungsmaterial für 1000 Euro bestellt. Das sind Kosten, die ich so nicht wieder rein bekomme“, so Arif.

Naseen Arif  betriebt in Herne die Pizzeria „Bissmarck 92“ und das „Napoleone“.
Naseen Arif betriebt in Herne die Pizzeria „Bissmarck 92“ und das „Napoleone“. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

Er plane, die nächsten Tage abzuwarten und seine Betriebe dann herunterzufahren, „wie weit, müssen wir dann schauen“. Im Alltag habe sich bereits vor der Einführung der 2G-Plus-Regel Unmut bei den Gästen bemerkbar gemacht: „Viele Kunden haben keine Lust auf die Kontrollen und Tests machen es jetzt noch komplizierter. Da geht jede Spontanität verloren.“ Dabei sei Laufkundschaft normalerweise ein bedeutender Kundenanteil, von Stammkunden alleine könne kein Lokal überleben. „Ich kenne einige Kollegen, die schließen werden, weil ihnen das sonst zu viel Aufwand ist“, sagt Arif. „Wir sind mal wieder die Leidtragenden.“

>>> 2G-Plus-Regel in der Gastronomie

  • Der Zugang zur Gastronomie soll bundesweit und inzidenzunabhängig für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster) möglich sein.
  • Wer weder das eine oder das andere nachweisen kann, wird nicht eingelassen. Sachsen-Anhalt hat allerdings angekündigt, diese Regelung nicht umzusetzen, Bayern will die Pläne noch prüfen.