Herne. Der Billiganbieter Gas.de hat die Lieferungen an Kunden eingestellt. Auch in Herne sind Haushalte betroffen. Was diese jetzt beachten sollen.

Anfang Dezember hat die „gas.de Belieferungsgesellschaft“, auch bekannt unter der Marke „Grünwelt Energie“, für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher plötzlich die Gaslieferung eingestellt. Erst Tage später wurden Betroffene vom Energieversorger darüber informiert, der im selben Schreiben ebenfalls die Kündigung des Liefervertrages erklärte. Silke Gerstler, Umweltberaterin der Beratungsstelle Herne der Verbraucherzentrale NRW, erklärt die Rechtslage und gibt Tipps für Betroffene zum Umgang mit dem Belieferungsstopp.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist eine Kündigung durch „gas.de“ unwirksam und unzulässig. Die Wiederaufnahme der Gas-Belieferung sei rechtlich möglich. Dazu sollte der Anbieter schriftlichaufgefordert werden, rät die Verbraucherzentrale. Zeige sich der Anbieter nicht einsichtig, dann müsste die Wiederbelieferung letztlich gerichtlich durchgesetzt werden; Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher prüfen, ob eine Weiterbelieferung finanziell sinnvoll ist, indem sie die Laufzeit ihres Vertrages überprüfen und den zeitlichen Ablauf einer etwaigen Preisgarantie dabei berücksichtigen.

Herne: Verbraucherzentrale rät, Schadenersatz einzufordern

Können Kundinnen und Kunden Schadensersatz einfordern und den Anbieter wechseln? Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, einen Schadensersatz gegenüber „gas.de“ einzufordern und den Anbieter zu wechseln. Die Höhe des Schadensersatzes richte sich nach den Mehrkosten. Diese ergäben sich aus der Differenz zwischen dem gas.de-Tarif und einem neuen Tarif eines alternativen Energieversorgers und dem Gasverbrauch während der Restlaufzeit des Vertrages bei „gas.de“.

Daueraufträge oder Lastschriften beim Bankinstitut sollten zudem gestoppt werden, heißt es weiter. Betroffene sollten den Zählerstand ablesen und ihrem Grundversorger und „gas.de“ mitteilen. Für die Abschlussrechnung bei „gas.de“ sei die Höhe der Gaskosten bis zum 2. Dezember mit den gezahlten Abschlägen zu vergleichen. Abschließend sollten Kundinnen und Kunden „gas.de“ schriftlich zum Schadensersatz auffordern. Auch wichtig: Nach dem Belieferungsstopp durch „gas.de“ stünden Betroffene nicht unmittelbar ohne Gas da, sondern fielen in den Ersatzversorgungstarif ihres Grundversorgers.

Tipps und Hilfen rund um das Thema Energieverträge unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/38513. Alle Ratschläge inklusive Download-Link für die Musterbriefe zur Weiterbelieferung und Forderung von Schadensersatz hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/66020