Herne. Ein Rentner aus Herne soll zwei minderjährige Mädchen sexuell belästigt haben. Er streitet alles ab – doch das Gericht glaubt den Mädchen.
Die Mädchen nannten ihn „Opa“ – und das Gericht hatte am Ende keine Zweifel an „Opas“ Schuld: Weil er sich mindestens zweimal sexuell an zwei minderjährigen Schwestern (heute zwölf und 16) aus Wanne-Eickel vergriffen haben soll, ist ein 67-jähriger Rentner am Bochumer Jugendschutzgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der Senior aus Röhlinghausen hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. „Ich bin unschuldig“, hatte der Angeklagte am Mittwoch noch kurz vor der Urteilsberatung vehement beteuert. Darüber hinaus hatte der erkennbar gesundheitlich angeschlagene Ex-Berufskraftfahrer die beiden Belastungszeuginnen indirekt als dreiste Lügnerinnen hingestellt. Mit Blick auf die Aussage der heute 16-Jährigen hatte der selbsternannte Ersatz-Opa wörtlich erklärt: „Das, was sie heute hier gezeigt hat, war eine schöne Schauspielkunst. Das ist eine geplante Aussage gegen mich gewesen.“
Mädchen haben regelmäßig bei dem Herner übernachtet
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Schon gleich zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte hinter den Belastungen eine von der Mutter der Mädchen initiierte Intrige gewittert. Angeblich sei die Strafanzeige nur mit einer Retourkutsche für von ihm gefordertes Geld zu erklären. Dass er die zwei Mädchen, die bis Mai 2019 häufig, ja fast regelmäßig bei ihm in seiner Wohnung in Röhlinghausen übernachtet haben, auch mal berührt habe, hatte der 67-Jährige eingeräumt – aber niemals mit sexuellen Absichten. „Wenn, dann haben die allenfalls mal einen Klapps auf den Popo gekriegt, weil sie ihre Sachen mal wieder irgendwo stehengelassen haben“, hieß es.
Bei Gericht und Staatsanwaltschaft konnte der Rentner mit seinen Erklärungen aber nicht punkten. „Das Gericht ist davon überzeugt, dass Sie sich schuldig gemacht haben“, sagte Richterin Maren Butscher beim Urteil. Es gebe keinerlei vernünftige Zweifel an den Zeugenaussagen. Die Mädchen seien bis heute erkennbar „traumatisiert von dem Geschehen“.
Emotionaler Zwischenfall bei Gerichtsverhandlung
Der 67-jährige habe das in ihn gesetzte Vertrauen, auf die Schwestern aufzupassen, für eigene, sexuell motivierte Berührungen ausgenutzt. Das jüngere Mädchen war von dem „Opa“ laut Urteil an den Oberschenkeln, das ältere vorne unterhalb des T-Shirt gestreichelt worden.
Während der nicht-öffentlichen Befragung der zwölfjährigen Belastungszeugin war es zu einem emotionalen Zwischenfall gekommen. Der im Saal sitzende Vater des Mädchens soll den Angeklagten bedroht haben, woraufhin Wachtmeister den Mann später bis zum Verlassen des Justizgebäudes begleiteten. Die beiden Schwestern sind heute jeweils bei einem der getrenntlebenden Eltern untergebracht. Das Urteil lautet auf sexuelle Belästigung in zwei Fällen.
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