Bochum/Herne. Nach der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens in Herne ist einer der beiden Täter (15) zu Jugendhaft und Arrest verurteilt worden.
Erst mit Alkohol abgefüllt, dann sexuell missbraucht: Rund 14 Monate nach einem perfiden Übergriff auf ein 14-jähriges Mädchen im Sportpark Eickel ist ein Schüler (15) aus Herne zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung plus einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt worden. Der Prozess am Bochumer Landgericht hat aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Dem Mädchen Wodka eingeflößt
Der Teenager soll am 13. Mai 2019 gemeinsam mit seinem minderjährigen Cousin (13) dem nach einem vorherigen Trinkgelage bereits angeschlagenen Mädchen zuerst durch Zuhalten der Nase und Zurückziehen des Kinns zwangsweise Wodka eingeflößt haben. Anschließend sollen die beiden Jugendlichen in einem Gebüsch im Sportpark nacheinander mit der stark betrunkenen, völlig neben sich stehenden und taumelnden Schülerin (3,5 Promille) sexuelle Handlungen ausgeführt haben.
Der 15-Jährige soll den Übergriff seines strafunmündigen Cousins mit dem Handy gefilmt haben. Die 14-Jährige musste anschließend wegen einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt werden. Wie es am Bochumer Landgericht hieß, soll der Angeklagte die äußeren Umstände des Geschehens im Sportpark letztlich im Prozess eingeräumt haben.
13-Jähriger kann nicht belangt werden
Die Anwendung des Jugendstrafrechts war wegen des jugendlichen Alters des Sex-Täters zwingend. Der zur Tatzeit 13-jährige Cousin konnte als strafunmündiges Kind juristisch nicht belangt werden.