Herne. Der Ex-Chef der FuK Herne soll für fast drei Jahre ins Gefängnis. Laut Urteil hat er fast 130.000 Euro aus dem Vereinsvermögen veruntreut.

Der ehemalige Geschäftsführer (51) der Familien- und Krankenpflege e.V. Herne (FuK) ist wegen Untreue in mindestens 261 Fällen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die 13. Wirtschaftsstrafkammer am Bochumer Landgericht verhängte am Dienstag zwei Jahre und acht Monate Haft.

Richter Carsten Schwadrat bescheinigte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung unter anderem „niederträchtiges Verhalten“ und „schamlose Bereicherung auf Kosten eines mildtätigen Vereins“. Dass sich der 51-Jährige trotz seines letztlich doch noch vollumfänglich abgelegten Geständnisses am Ende keine Chance auf eine Bewährungsstrafe verdient habe, stützte das Gericht auf ein „überdurchschnittliches Maß an persönlicher Schuld und verfestigter krimineller Energie“. Außerdem sei bis jetzt nicht ein Cent Schadenswiedergutmachung geleistet worden.

Mit Kreditkarte hemmungslos privat eingekauft

Der Ex-FuK-Geschäftsführer hatte bis zum dritten Verhandlungstag noch gemauert und auf angebliche Sachzuwendungserlaubnisse verwiesen. Das danach folgende Geständnis wirkte in den Augen der Bochumer Richter „auffallend empathielos und technokratisch“.

Das Gericht stellte fest, dass der Ex-Geschäftsführer das Vermögen der FuK in 261 verbliebenen Untreue-Fällen um mindestens 128.251,99 Euro geschädigt hat. Ursprünglich waren 337 Taten angeklagt gewesen. Aus prozessökonomischen Gründen waren letztlich aber alle Fälle mit Schäden unter 100 Euro eingestellt worden.

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Laut Urteil kaufte der Angeklagte über die vereinseigene Kreditkarte hemmungslos privat ein, hob Bargeld vom Bankautomaten ab, bestellte bei Amazon, orderte über Paypal, ließ für Urlaubsreisen, Massagebehandlungen, Bundesligakarten, seine Geburtstagsparty oder Kleidung den Verein bezahlen. „Die Art und Weise, wie er sich in nahezu allen Bereichen des privaten Lebens bereichert hat, offenbart ein maßloses übersteigertes Gewinnstreben“, hieß es.

„Selbstbedienungserlaubnis“ war im Vertrag verankert

Dass der 51-Jährige zur Rechtfertigung gegenüber misstrauischen und kritischen FuK-Mitarbeitern in seinem Dienstvertrag eine Art „Selbstbedienungserlaubnis“ verankert und sich sogar auch schon für den Fall seiner Kündigung auf dem Papier eine Abfindung von 200.000 Euro genehmigt hatte, „offenbart zusätzlich eine rechtsfeindliche Gesinnung“, urteilte das Gericht.

Der Angeklagte hatte in seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung erklärt: „Ich habe jedes Maß verloren und möchte mich zutiefst bei der FuK und seinen Mitarbeitern entschuldigen“. Möglicherweise kann der 51-Jährige einen Teil der verhängten Gefängnisstrafe im offenen Vollzug verbüßen. Wie es hieß, hat der Angeklagte während des laufenden Prozesses nach einem anonymen Hinweis seinen erst kürzlich angetreten Job verloren.

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