Herne. Im Prozess um die mutmaßliche Untreue bei der Herner Familien- und Krankenpflege hat der ehemalige Geschäftsführer ein Teilgeständnis abgelegt.
Im Prozess um den mutmaßlichen Untreue-Skandal bei der Familien- und Krankenpflege e.V. Herne (FuK) hat der ehemalige Geschäftsführer am Bochumer Landgericht ein Teilgeständnis abgelegt.
Der 51-Jährige nickte mehr als 300 einzelne Geld- und Sachzuflüsse mit einem Volumen von insgesamt mehr als 90.000 Euro als „privat veranlasst“ ab. Gleichzeitig verwies der Ex-FuK-Chef jedoch auch auf eine Art „Selbstbedienungserlaubnis“. Angeblich habe ihm vertraglich die Berechtigung zur begrenzten Geld- und Sachverfügung zugestanden, deren Rahmen er womöglich zuletzt etwas aus dem Blick verloren haben will.
Richter: Sollte der Angeklagte als Lügner überführt werden, ist Bewährungsstrafe unerreichbar
„Das muss ich mir vorwerfen lassen und dafür muss ich geradestehen“, so der 51-Jährige. Den Vorwurf, ab Oktober 2017 Vorstandsbeschlüsse fingiert und sich so unter anderem im Alleingang eine 20-prozentige Gehaltserhöhung sowie den Erlass eines Arbeitgeberdarlehens verschafft zu haben, wies der 51-Jährige dagegen zurück.
Richter Carsten Schwadrat mahnte den Angeklagten. „Vielfältige Anhaltspunkte“ in den Akten ließen eine angebliche Sachzuwendungs-Zusage als ein rein zurechtgelegtes Alibi erscheinen. Sollte er diesbezüglich am Ende als Lügner überführt werden, sei eine Bewährungsstrafe unerreichbar. Die Anklage wirft dem Ex-FuK-Chef 337 Untreue-Fälle durch unberechtigten Kreditkarteneinsatz, Urlaubsreisen und diverse private Vergnügungen auf Vereinskosten in Höhe von insgesamt 144.000 Euro vor.