Gelsenkirchen/Herne. In 20 Kammern konnten 2019 in Gelsenkirchen 10.021 Verfahren erledigt werden. Durchatmen bei den Asylverfahren – die Eingänge sanken deutlich.

Weiter mit hoher Belastung arbeiten die 20 Kammern im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das auch für Herne zuständig ist. Die Bilanz von Präsident Siegbert Gatawis ist dennoch positiv: „10.021 Verfahren konnten im Laufe des letzten Jahres erledigt werden. Seit vier Jahren bewegt sich die Leistung auf konstant fünfstelligem Niveau. Die Zahl liegt deutlich über den Eingängen von 7878 Verfahren.“ Mit 10.624 anhängigen Rechtsstreitigkeiten ist die Verfahrenszahl indes zum dritten Jahr in Folge fünfstellig.

Verfahrenszahl in Gelsenkirchen ist zum dritten Jahr in Folge fünfstellig

Siegbert Gatawis ist seit 2019 neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Siegbert Gatawis ist seit 2019 neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Durchatmen können die Richterinnen und Richter bei der Bearbeitung von Asylverfahren. Erreichten das Gericht 2017 noch über 11.000 Klagen, gingen die Eingänge im letzten Jahr auf 2240 zurück. Der enorme Aufwand, viele Anhörungen der Kläger und Recherchen im Zusammenhang mit den Klagen verzögern häufig den Entscheidungsprozess. So sind gut 5000 Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.

Immerhin, so Siegbert Gatawis, seien im letzten Jahr mit 4215 Verfahren annähernd doppelt so viele Asylverfahren im Vergleich zu den Eingängen erledigt worden. In erster Linie geht es um Asylbewerber aus Afghanistan, Syrien, Irak und Iran. Bis zu acht Richter aus der Finanz-, Arbeits- und ordentlichen Gerichtsbarkeit unterstützten die Kammern im Laufe des Jahres bei der Bewältigung der Klagen.

Eine Richterin musste eigens für diesen Rechtsstreit abgestellt

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Der Präsident widersprach Darstellungen aus der Anwaltschaft, die über Nachwuchsmängel in den Gerichten berichtet hatten. Gatawis: „Wir sind nach wie vor in der Lage, unseren Personalbedarf mit hervorragend qualifizierten Kolleginnen und Kollegen zu decken.“ Um die hohe Anzahl an den gesamten Verfahrensanhängen (10.624) noch zügiger bearbeiten zu können, sei das Gericht nach wie vor auf die Hilfe abgeordneter Richterinnen und Richter angewiesen. Gatawis: „Unser Ziel ist es, die Anzahl an Altverfahren so schnell wie möglich abzubauen.“

67 Planstellen für Richter

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verfügt über 67 Richterinnen- und Richter-Planstellen. 85 Mitarbeiter sind in der Verwaltung beschäftigt.

Das Gericht ist auch zuständig für die Kreise Recklinghausen und Unna sowie die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Herne. Die Eingänge an Asylverfahren erreichten 2017 mit 11.122 Klagen den Höhepunkt. Sie gingen über 3152 im Jahr 2018 auf 2240 im letzten Jahr zurück. 17 der 20 Kammern bearbeiten zusätzlich auch Asylrechts-Klagen.

Oft tragen auch Verfahrensbeteiligte zur Verlängerung der Prozessdauer bei. Mit einer Flut von Anträgen kann sich so mancher Rechtsstreit auch über Monate oder auch Jahre hinziehen. So streiten sich die AGR (Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet) und die Stadt Castrop Rauxel um die Höhe der Nachsorgekosten für eine längst geschlossene Deponie. Der Streitwert beträgt 20 Millionen Euro. Eine Richterin musste wegen der komplexen Materie seit einem Jahr eigens für diesen Rechtsstreit abgestellt werden. In 35 Aktenordnern sind die Rechnungen, um deren Höhe sich die Parteien streiten, abgeheftet. Nach sechs Erörterungsterminen folgen demnächst noch weitere fünf Verhandlungstage. Ein Ende ist nicht abzusehen.

In drei Kammern verschwinden zunächst die Papierberge

Umstellen müssen sich Richterschaft und Mitarbeiter in der Verwaltung demnächst durch Einführung der elektronischen Akte. Zunächst in drei Kammern, in denen Schul-, Bau- und Steuerrecht bearbeitet werden, verschwinden die Papierberge. Auch Anwälte müssen sich auf die elektronische Aktenbearbeitung einstellen. „Alle drei Monate“, so Gatawais, „sollen weitere Kammern folgen.“

Ende 2021 könnten in Verhandlungen auf allen Richtertischen Monitore für die Akteneinsicht platziert sein. Der Präsident geht davon aus, dass sich die Prozessbeteiligten dann über einen großen Bildschirm im Sitzungssaal austauschen können. Noch nehmen die Papierberge nicht ab, sind die Ordner noch prall gefüllt. Nicht betroffen vom elektronischen Schriftverkehr werden Kläger sein, die ohne Anwälte vor Gericht aufschlagen. Sie dürfen ihre Klage auch in Zukunft auf Papier einreichen.