Gelsenkirchen. Per Klage will ein Mann Geld zurück, das ihm vor Jahren als mutmaßliches Drogengeld abgenommen wurde. Warum aber erscheint er nicht zum Prozess?

Oft beschweren sich Bürger und Politiker, dass Gerichtsverfahren zu lange dauern. Aus ihrer Sicht meist verständlich. Aber die Gründe sind vielfältig: zu wenig Personal, komplizierte Sachverhalte und manchmal eben auch Kläger, die eine Beendigung ihres Falls blockieren.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Mit einem Musterbeispiel, wie schwer sich ein Rechtsstaat mit unorthodoxen Individuen tut, befasste sich am Donnerstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Fünf Jahre ist dort schon der Prozess eines heute 30-Jährigen anhängig. Der einschlägig wegen Drogenhandels Vorbestrafte (sechs Jahre und drei Monate Haft) war in einen Bagatellunfall an der Virchowstraße am Rheinelbepark in Ückendorf verwickelt. Den Mitbeteiligten wie auch den herbeigerufenen Polizisten gegenüber verhielt er sich sehr auffällig. Ein Pupillentest war positiv. Auch hatte er seinen Führerschein nicht dabei.

Die Beamten stellten einen extremen Drogengeruch in dem geliehenen Sportwagen fest. Betäubungsmittel selbst wurden nicht gefunden, was aber den Verdacht kurz zuvor erfolgten Verkaufs oder Gebrauchs von Drogen nährte. Ein Spürhund schlug sofort an, ließ sich kaum noch beruhigen, auch wenn trotz seiner Hilfe kein Stoff entdeckt wurde.

Fündig wurden die Polizisten in der Jacke des Junkies. In einer Tasche steckten 2500 Euro, in einer anderen 1375 Euro, alle in einer für Drogenhändler typischen Stückelung, wenigen fünf Euroscheinen, vielen 10er-, 20er- oder überwiegend 50er-Banknoten. Wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel wurde das Geld beschlagnahmt.

Der 30-Jährige wehrt sich seit 2015 mit einer Klage

Dagegen wehrte sich der 30-Jährige ab 2014 gegen die Behörde, ab 2015 mit einer Klage. Er verlangte die Herausgabe mit dem Argument, die 2500 Euro gehörten seinem Bruder, die 1375 Euro einem Freund, dem Eigentümer der Nobelkarosse. Gedacht gewesen sei dieses Geld zur Bezahlung der Rechnung einer Kfz-Werkstatt.

Nun sollte man meinen, wer Geld fordert, tut alles dafür, dies auch bald zu bekommen. Nicht so der Kläger. Sein Mitwirken in dem zuerst schriftlichen Gerichtsverfahren tendierte gen Null, auch das seiner Anwältin. Die behauptete mehrfach gegenüber dem Richter, sie habe keinen Kontakt zu ihrem Mandanten. Niederlegen wollte sie das Mandat aber auch nicht, war mit einer Entscheidung ohne Zeugenvernehmungen nicht einverstanden. Ein Urteil nach Aktenlage ohne mündliche Verhandlung blockierte sie.

Kläger und Zeugen erschienen nicht vor Gericht

Weder der Kläger noch die beiden Zeugen, die vermeintlichen Geldbesitzer, erschienen am Donnerstag vor Gericht, obwohl die Ladungen sie erreicht hatten. Und die Anwältin spielte wieder die formaljuristische Karte. Ohne Einwilligung ihres Klägers könne sie nichts tun, beharrte sie.

So setzte der Vorsitzende einen neuen (inzwischen dritten) Termin fest, auf den 7. Mai. Mit dem Appell an die Advokatin, sich prozessbeendend einzusetzen. Aber wenn ihr Kläger den Fall (warum eigentlich, davon kommt das Geld nicht zurück) herausziehen will, sind noch viele juristische Winkelzüge denkbar. Sehr zum Schaden anderer Kläger. (AZ.: 17 K 1508/15)