Herne. . In Herne waren bislang auch die Gymnasien am Gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Förderbedarf beteiligt. Das wird sich wohl ändern.

Vom nächsten Schuljahr an wird der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechseln, nur noch in so genannten Schwerpunktschulen stattfinden. Das geht aus einem Erlass des NRW-Schulministeriums hervor, der jetzt der Stadt Herne vorliegt. Gravierendste Änderungen: Die Zahl der Kinder mit Förderbedarf wird von zwei auf drei pro Klasse erhöht. Und: Die Gymnasien sind fast außen vor.

Hans-Tilkowski-Schule ist ausgenommen

„Um Personalressourcen besser nutzen zu können, will die Landesregierung die Zahl der Schulen, die sich am Gemeinsamen Unterricht beteiligen, reduzieren“, erklärt Klaus Hartmann, Leiter des Fachbereichs Schule, den Hintergrund der „Neuausrichtung der Inklusion“, wie der Erlass überschrieben ist. Darin aufgeführt als mögliche Orte für Gemeinsames Lernen sind „Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Primusschulen“.

In Herne haben sich bislang am inklusiven Unterricht die vier Realschulen, die drei Gesamtschulen und auch vier von fünf Gymnasien beteiligt: Am Gymnasium Eickel werden 34 Kinder mit Förderbedarf unterrichtet, am Pestalozzi-Gymnasium 26, am Haranni-Gymnasium acht und am Otto-Hahn-Gymnasium ein Kind. In Herne ausgenommen ist die einzige noch verbliebene Hauptschule: „Die Hans-Tilkowski-Schule hat schon vor Jahren Seiteneinsteigerklassen eingerichtet und kümmert sich um die Integration dieser Schüler“, so Hartmann. „Deshalb wollten wir nicht noch etwas dazu packen.“

Stadt rechnet mit 90 Förderschülern für 2019

In Klassen, die Schüler mit Förderbedarf aufnehmen, kann die Gesamtschülerzahl, der Klassenfrequenzwert, gesenkt werden. Liegt er in einem fünften Jahrgang ohne Förderschüler bei 29 bis 30 Kindern, sinkt er auf 25 plus zwei Förderschüler beim Gemeinsamen Unterricht. Nach dem neuen Erlass sollen nun drei Förderschüler pro Klasse aufgenommen werden. Wie sich das auf den Klassenfrequenzwert auswirkt, sei bislang nicht bekannt, so Klaus Hartmann. Es sei mal von 22 plus drei die Rede gewesen. Dazu finde sich im neuen Erlass jedoch keine Angabe.

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In diesem Schuljahr besuchen in Herne 63 Schüler mit Förderbedarf die fünften Klassen der weiterführenden Schulen. Für das nächste Jahr geht der Fachbereich Schule von 80 bis 90 Kindern aus. Die Realschulen werden dann maximal 14 Eingangsklassen bilden, die Gesamtschulen 16 – macht 30 Eingangsklassen. Sollten tatsächlich 90 Kinder mit Förderbedarf auf eine dieser Schulen wechseln, ginge die Rechnung bei drei Kinder pro Klasse auf.

Gemeinsamer Unterricht kann beschlossen werden

Für Gymnasien gilt anderes. Sie brauchen in der Regel nur noch Kinder mit Förderbedarf aufzunehmen, die wie alle Schüler mit dem Ziel unterrichtet werden, das Abitur abzulegen. „Zielgleich“ nennt sich das. Kinder, die nicht mit dem gleichen Ziel wie alle anderen unterrichtet werden (zieldifferent), brauchen Gymnasien künftig nur noch aufzunehmen, wenn es an anderen Schulen keine Kapazitäten gibt. Oder: Die Schulkonferenz beschließt, Gemeinsames Lernen anzubieten und nimmt dazu nicht weniger als sechs Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf.

Der Erlass gilt ab 2019/2020. Für Kinder mit Förderbedarf, die bereits jetzt allgemein bildende Schulen besuchen, bleibt alles, wie es ist.