Düsseldorf. . NRW-Schulministerin Gebauer (FDP) setzt auf weniger, besser ausgestattete Lernorte. Ab sofort gilt ihr Erlass für den gemeinsamen Unterricht

Das nordrhein-westfälische Schulministerium macht ernst mit der Neuausrichtung der Inklusion, also dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Künftig soll der Inklusionsunterricht gebündelt und auf so genannte „Schwerpunktschulen“ konzentriert werden. Der Erlass dazu liegt den Bezirksregierungen und Schulträgern jetzt vor und muss nun umgesetzt werden.

„Bestmögliche Förderung“ ist laut NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) das Ziel der Reform. Die Inklusion war im Landtagswahlkampf ein umstrittenes Thema. Viele Schulen fühlten sich von der damaligen rot-grünen Landesregierung im Stich gelassen. Der gemeinsame Unterricht sei „überstürzt“ und ohne ausreichendes Fachpersonal eingeführt worden, lautete die Kritik. Nun korrigiert Schwarz-Gelb die bisher flächendeckend angelegte Inklusion und konzentriert sie auf weniger, dafür besser ausgestattete Schulen.

 Yvonne Gebauer (FDP), Schulministerin von Nordrhein-Westfalen.
Yvonne Gebauer (FDP), Schulministerin von Nordrhein-Westfalen. © Christophe Gateau

Das laufende Schuljahr dient dem „Übergang“, aber ab dem Schuljahr 2019/20 dürfen Haupt-, Real-, Gesamt-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen nur dann inklusiven Unterricht anbieten, wenn sie feste Qualitätsstandards erfüllen: genügend Sonderpädagogen, Fortbildung der Lehrer, geeignete Räume, schlüssiges Inklusionskonzept.

Nur 200 Schulen erfüllen Standards

Derzeit bieten etwa 1000 von rund 3000 weiterführenden Schulen in NRW gemeinsamen Unterricht an. Die Qualitätsstandards, die in Zukunft gelten, erfüllt aber nur jede Fünfte. Es dürfte also deutlich weniger Schulen des gemeinsamen Lernens in NRW geben, dafür aber bessere. Im Zuge der Reform werden bis zum Jahr 2025 an den „Schwerpunktschulen“ 5778 zusätzliche Stellen geschaffen, so das Ministerium. Kosten: 1,4 Milliarden Euro.

Mona Neubaur, Landesvorsitzende GRÜNE NRW.
Mona Neubaur, Landesvorsitzende GRÜNE NRW. © HO

Die Schulämter müssen einem Kind mit Förderbedarf weiterhin „mindestens eine“ weiterführende Schule vorschlagen. Die Auswahl dieser Schulen dürfte aber geringer sein als heute. Die „Schwerpunktschulen“ orientieren sich an der Formel „25-3-1,5“. Die Eingangsklassen haben im Schnitt 25 Schüler, darunter drei mit Förderbedarf. Für jede dieser Klassen bekommt die Schule eine halbe zusätzliche Stelle.

Wichtig: Kinder mit Behinderung, die heute an einer Regelschule unterrichtet werden, können ihre Schullaufbahn dort fortsetzen. An Gymnasien werden in der Regel nur Inklusionsschüler unterrichtet, die eine Chance auf das Abitur haben.

Die Opposition verfolgt die Pläne mit Skepsis. „Das Menschenrecht jedes Kindes auf inklusiven Unterricht muss bestehen bleiben“, sagte Mona Neubaur, Landesvorsitzende der Grünen. „Es darf nicht sein, dass künftig Eltern, die ihr Kind in einer Schule ihrer Wahl anmelden möchten“, abgewiesen werden.“