Herne. . Zwei Hernern wird vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Es geht um einen bizarren Raub. Auch der Macheten-Fall spielt eine Rolle.

Erst mussten die Opfer weißes Pulver schniefen, dann wurden sie ausgenommen wie die Weihnachtsgänse: Über ein Jahr nach einem mutmaßlichen Raubüberfall beschäftigt der bizarre Fall seit Donnerstag das Bochumer Landgericht. Es geht um schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Angeklagt sind zwei 25 und 29 Jahre alte Männer. Beide sind massiv und teils einschlägig vorbestraft. Beim Älteren handelt es sich um den Mann, der vor wenigen Wochen als Opfer im so genannten Macheten-Prozess auf der gegenüberliegenden Seite der Anklagebank gesessen hat. Zur Erinnerung: Ein Chemie-Student aus Herne hatte den 29-Jährigen bei einem völlig außer Kontrolle geratenen Treppenhausstreit mit einer Machete am Hals verletzt und war deswegen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Unglaubliche Szenen sollen sich abgespielt haben

Die Anklage gegen das Duo hat es in sich. Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten am 15. Juli 2017 gegen 23 Uhr an der Bahnhofstraße auf zwei Nachtschwärmer aus Herne getroffen sein. Erst hieß es laut Anklage: „Zeig mal, was du in den Taschen hast!“ Dann soll ein Messer aufgeblitzt und eine Pistole im Hosenbund vorgezeigt worden sein. Dann soll die Devise ausgerufen worden sein: „Wir gehen jetzt alle zu dir.“

In der Wohnung eines der mutmaßlichen Opfer am Hölkeskamp­ring sollen sich unglaubliche Szenen abgespielt haben. Hintergrund war offenbar, dass die Angeklagten ihre Position in der Drogendealer-Szene stärken wollten. Laut Staatsanwaltschaft wurden der Wohnungsinhaber und sein Kumpel von den Angeklagten aufgefordert, „Betäubungsmittel durch Papierröhrchen zu konsumieren“.

Sachverständiger soll hinzugezogen werden

Dann soll einer der Angeklagten die Tür abgeschlossen haben, ehe kurz danach beide Männer wie von Sinnen auf die Nachtschwärmer eingeprügelt haben sollen. Mit der Drohung, man kenne sowohl muskelbepackte Rotlicht-Türsteher als auch prügelfreudige Motorradrocker verließ das Duo laut Anklage den Tatort mit einer Beute von 95 Euro, einem Laptop, zwei Smartphones und einem Tablet.

Weil die Angeklagten seit Jahren drogensüchtig sind, soll ein Sachverständiger zur Frage hinzugezogen werden, ob neben einer möglichen (empfindlichen) Haftstrafe eine Einweisung in eine geschlossene Therapieanstalt angeordnet werden muss. Der Prozess wird fortgesetzt.