Herne/Bochum . Ein vorbestrafter Sexualstraftäter aus Wanne muss ins Gefängnis. Er hatte sich an seinem kleinen Neffen vergangen. Nun stand er vor Gericht.
Nach mindestens einem sexuellen Übergriff auf seinen vierjährigen Neffen ist ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter aus Wanne am Bochumer Landgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Voraussichtlich sitzt der 32-Jährige sogar noch einige Monate länger in Haft.
Der Angeklagte war erst im April 2017 von derselben Strafkammer wegen 22-fachen Kindesmissbrauchs an seinen zwei Stiefbrüdern vor mehr als zehn Jahren verurteilt zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dass er diese Strafe nun noch auf seine Gefängniszeit oben drauf gesattelt bekommt, ist eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich.
Laut Anklage sollte sich der Vize-Filialleiter eines Discounters insgesamt 40 Mal an seinem kleinen Neffen vergangen haben. Und zwar immer dann, wenn er über Nacht auf den Sohn seiner Schwester, die im selben Wanner Mietshaus wohnte, aufpasst hatte.
Von mehreren Zeugen belastet
Die Mutter (27) hatte sich im Prozess genau an den unmissverständlichen und schockierenden Satz erinnert, den ihr der Vierjährige fast beiläufig beim morgendlichen Anziehen kurz vor Weihnachten 2017 erzählt hatte: „Das kam aus dem Nichts.“
Der Angeklagte wurde im Januar 2018 festgenommen. Im Prozess schwieg er zu den Vorwürfen, wurde allerdings von mehreren Zeugen belastet. Auch der Vierjährige selbst wurde von den Richtern unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Anders als ursprünglich angeklagt, beließen es die Richter im Urteil dabei, am Ende nur einen Missbrauchsfall als zweifelsfrei festzustellen. Von den übrigen 39 weiteren angeklagten Fällen wurde der Angeklagte förmlich freigesprochen.