Herne. . Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ist ein 27-jähriger Herner verurteilt worden. Er hatte im Streit einen Hertener mit einer Machete verletzt.

Ein Chemie-Student aus Herne ist am Bochumer Schwurgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-Jährige war vor sechs Monaten gemeinsam mit einem mitangeklagten Freund in einem Hochhaus in Herten aufgetaucht – und hatte bei einem tumultartigen Streit um eine Entschuldigung einen Anwohner mit einer Machete am Hals verletzt.

Dass der Herner nicht mehr wegen versuchten Totschlags bestraft wird, hatte sich bereits am vergangenen Prozesstag angedeutet, als die Richter beide Angeklagte unter dem Applaus der zuschauenden Angehörigen aus der U-Haft entlassen hatten.

Tötungsabsicht hält Gericht für ausgeschlossen

„Einen Tötungsvorsatz hat die Kammer nicht feststellen können“, sagte Richter Josef Große Feldhaus am Montag in der Urteilsbegründung. Vielmehr glaubte das Gericht dem Studenten, dass er mit dem Macheten-Schlag eigentlich „nur“ den Oberarm des auf ihn zustürmenden, späteren Opfers treffen wollte.

Auch die Beweggründe des Herners für seinen bewaffneten Auftritt in dem Hochhaus nahmen sie ihm ab. Die Bewaffnung mit Machete und Schlagstock sei offensichtlich allein zum Wappnen vor dem Kampfhund in der Wohnung des späteren Opfers erfolgt. Dass das Duo den Mann töten wollte, hält das Schwurgericht für ausgeschlossen.

Maximale Bewährungshaftstrafe

„Die Tat zielte auf das Erreichen einer Entschuldigung, und eine solche kann ja naturgemäß nur von einem Lebenden erfolgen“, so Richter Josef Große Feldhaus.

Mit der Verurteilung der beiden Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zur jeweils maximalsten Bewährungshaftstrafe von zwei Jahren entsprach das Gericht exakt den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Insbesondere das Prozessverhalten des Herner Studenten und seines Freundes lasse die Verhängung einer Bewährungsstrafe zu, hieß es. Beide Angeklagten hatten von Anfang an Geständnisse abgelegt, Reue gezeigt, sich entschuldigt und außerdem jeweils 1500 Euro zur Schadenwiedergutmachung an das Opfer überreicht.

Der Herner und sein Freund waren am 3. März abends nach Herten gefahren und wollten dem späteren Opfer eine Entschuldigung abringen. Die dort lebende Verlobte des Mitangeklagten war laut Urteil zuvor von ihrem Nachbarn mit hässlichen Worten („fettes Schw…“) beleidigt worden. Der Streit in der 7. Etage gipfelte dann in einem Tohuwabohu. Mitten drin: Ein die Zähne fletschender Kampfhund, eine Machete und ein Klappspaten. Das Opfer wurde mit der Machete getroffen und erlitt eine circa fünf Zentimeter lange Schnittwunde neben der Halsschlagader.