Herne. . Die Liste der Anschuldigungen gegen den Hauptangeklagten im Voodoo-Prozess wird immer länger. Jetzt geht es auch um Vergewaltigung.

Sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel, Zuhälterei, Förderung von Abtreibungen - und jetzt noch Vergewaltigung? Die Liste der Anschuldigungen gegen den Hauptangeklagten im „Voodoo-Prozess“ wird immer länger. Am Mittwoch hat eine Ex-Prostituierte aus Nigeria den 34-Jährigen schwer belastet.

„Er hat mich vergewaltigt“, behauptete die 28-jährige Zeugin am Bochumer Landgericht. Sie habe damals schon einige Monate lang als Prostituierte gearbeitet – zuerst in einem Saunaclub in Herne-Süd, später in Dortmund. Auch die für ihre illegale Einschleusung „fälligen“ 25 000 Euro seien bereits verdient gewesen. „Ich kann mich nicht mehr an alles erinnern. Aber das war, nachdem ich mein Geld schon abbezahlt hatte“, sagte die Ex-Prostituierte den Richtern.

Nachtrags-Anklage wegen Vergewaltigung

Ihr 34-jähriger Landsmann habe sie damals an der zentralen Wohnung für zahlreiche Prostituierte an der Kastanienallee abgeholt, sei mit ihr erst zum Friseur und danach in ein Hotel gefahren. „Ich war überrascht“, erinnerte sich die Ex-Prostituierte. „Ich habe ihn gefragt: Was machen wir jetzt hier?“ Im Hotelzimmer angekommen, sei er praktisch sofort über sie hergefallen. „Er hat mich aufs Bett geschubst, mir die Jeans bis zu den Knien runtergezogen und meine Unterhose zerrissen“, erinnerte sich die Zeugin. Dann habe er sie vergewaltigt.

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Wie am Rande des Prozesses bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft den Vergewaltigungsvorwurf gegen den Angeklagten inzwischen durch eine Nachtrags-Anklage offiziell zum Bestandteil der Anschuldigungen gemacht. Die vier angeklagten Männer und zwei Frauen sollen mehr als zehn Frauen aus Afrika eingeschleust und an Bordells im Ruhrgebiet, darunter auch zwei Clubs in Herne, vermittelt haben.

Auf Anweisung des Hauptangeklagten sollen die Frauen vorher in Nigeria von einem „Juju-Priester“ mit einem Voodoo-Schwur belegt worden sein. Beim blutigen Ritual mussten sie geloben, niemals wegzulaufen und so lange der Prostitution nachzugehen, bis ihre 25 000 Euro Schleuserkosten abbezahlt sind. Der Prozess wird fortgesetzt.