Herne. Im Prozess um den Doppelmord von Herne hat die Rechtspsychologin empfohlen, den Angeklagten Marcel Heße nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Jetzt ist es raus: Dem mutmaßlichen Doppelmörder Marcel Heße (20) droht nun tatsächlich eine Bestrafung mit der vollen Härte des Gesetzes. Zwei Gutachterinnen sprachen sich am Donnerstag am Bochumer Landgericht gegen eine Anwendung des milderen Jugendstrafrechts aus.

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Die Einschätzung der Sachverständigen, Dr. Astrid Rudel und Prof. Dr. Sabine Nowara, fiel eindeutig aus. Beide legten sich in der Frage der Reifebeurteilung klar fest, dass Marcel Heße „zur Tatzeit nicht mehr einem Jugendlichen gleich gestanden hat“. Demnach sei Erwachsenstrafrecht anzuwenden. Folgen die Richter der 8. Jugendstrafkammer der Empfehlung, so könnte gegen Marcel Heße am Ende auch die Strafe für Mord verhängt werden, die in §211 des Strafgesetzbuches vorgesehen ist: lebenslange Haft. Nach Jugendstrafrecht wären „nur“ maximal 15 Jahre Jugendhaft möglich.

Narzisstischen Persönlichkeitsstörung

„In der Gesamtschau meinen wir, dass die Defizite beim Angeklagten eher einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung als einer Unreife zuzuschreiben sind“, erklärte Dr. Sabine Nowara. Trotz seines jugendlichen Aussehens („kleingewachsen und schmal“) habe Heße eine feste Persönlichkeit ausgebildet, die in seinem Fall allerdings von „psychopathischen, narzisstischen und sadistische Aspekten“ geprägt sei.

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Diese Defizite, so Nowara, könnten in einem Jugendstrafvollzug, der ja erzieherisch ausgeprägt sei und bei jugendlichen Gefangenen idealerweise eine Nachreifung mit sich bringen solle, kaum korrigiert werden. Marcel Heße reagierte auf die Einschätzungen wie immer im Prozess – gar nicht. Völlig spurlos scheinen die letzten Sitzungstermine jedoch auch an ihm nicht vorbei gegangen zu sein. Zu Beginn des Prozesstages wurde der Inhalt eines Briefes verlesen, den Marcel Heße am 7. Januar 2018 an seine Mutter geschrieben hatte.

Darin ließ der 20-Jährige erstmals Anzeichen von Reue erahnen. Bei den zuletzt gezeigten Emotionsausbrüchen von Christophers Mutter, die ihm im Saal direkt gegenüber sitzt, will der Herner erstmals realisiert haben, was für einen „Schaden“ er mit seinen Taten „verursacht“ habe.

Heße schreibt Brief an seine Mutter

„Ich sah eine verzweifelte Mutter und jeder Gedanke daran schnürt mir die Kehle zu“, schrieb er. Auch dass selbst seine eigene Schwester ihn vor Gericht als „empathieloses Monster“ hingestellt habe, macht Heße angeblich schwer zu schaffen. Der Brief endet jedenfalls mit: „Dein ratloser Sohn Marcel.“

Marcel Heße hat über seinen Verteidiger bereits gestanden, im März 2017 den neunjährigen Jaden und den 22-jährigen Christopher umgebracht zu haben. Am 25. Januar sollen vor den geplanten Plädoyers noch einmal die Mütter der beiden zu ihren seelischen Folgen befragt werden. Am 31. Januar (14 Uhr) soll voraussichtlich das Urteil verkündet werden.