Herne. . Ein Monteur klagt vor dem Arbeitsgericht Herne gegen eine Abmahnung seiner Arbeitgeberin wegen privater Nutzung des Firmenwagens.
Weil er auf einem privaten Umweg mit einem Dienstwagen seines Arbeitgebers Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht wurde, fand sich ein Kundendienst-Monteur jetzt vor dem Arbeitsgericht wieder.
Der Herner befand sich im April nach Feierabend auf dem Heimweg, was als Dienstfahrt vor und nach Feierabend durchaus erlaubt ist. Doch dann machte er einen Schlenker und steuerte eine Kaufland-Filiale an. Angeblich, weil er Hunger verspürte, wie er später angab. Aber wohl eher, weil er den Wochenendeinkauf erledigte, wie dessen Arbeitgeberin vermutete.
Rechnung und Abmahnung erhalten
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Bei der Rückkehr zu seinem Auto stellte der Monteur einen Schaden fest, dessen Verursacher allerdings das Weite gesucht hatte. Die Autoversicherung der Arbeitgeberin regelte den Schaden bis auf die Selbstbeteiligung von 300 Euro, die die Arbeitgeberin dem Monteur nicht nur in Rechnung stellte, sondern ihm dazu auch noch eine saftige Abmahnung erteilte. Mit dem Dienstwagen erlaubt, so die Firma, sei lediglich der direkte Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung, so dass der Unfall auf dem Umweg klar auf den Deckel des Fahrers gehöre.
Weiterer Termin
Angeblich, so der Fahrer später, habe er vor einem Urlaub noch ein Ersatzteil für einen Termin nach dem Urlaub in Haltern besorgen wollen. „Eine sehr konstruierte Darstellung, ein Ersatzteil vor einem längeren Urlaub für einen Auftrag nach dem Urlaub zu besorgen“, konterte der Firmenanwalt. Die Versuche des Richters, die beiden Anwälte doch noch auf einen akzeptablen Vergleichsweg zu bringen, misslang. Die Arbeitgeberin wollte sich nicht damit abfinden, die Abmahnung gegen Zahlung der 300 Euro Selbstbeteiligung zurückzunehmen. Ein neuer Termin am Arbeitsgericht ist für den 7. März 2018 terminiert. (AZ 5 Ca 2017/17)