Herne. Ein Leiharbeiter (36) aus Herne muss sich vor dem Bochumer Landgericht wegen Drogenhandels mit Waffen vor dem Landgericht verantworten.
Ein Leiharbeiter (36) aus Herne muss sich seit Freitag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Es geht um Drogenhandel mit Waffen. Der Angeklagte war 2016 und 2017 von Polizisten an drei Tagen kontrolliert worden. Laut Anklage hatte der 36-Jährige bei der ersten Kontrolle im Mai 2016 an der Sodinger Straße Amphetamine dabei.
Vier Monate später auf der Neustraße konnten drei Drogenkügelchen sichergestellt werden. Kleine Drogenkugeln im Angebot, Riesenärger vor der Brust? Der schwerwiegendste Vorwurf betrifft die dritte Kontrolle in der Parkanlage am Bergelmanns Hof.
Bei Drogenhandel mit Waffenfund drohen harte Konsequenzen
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Laut Anklage hatte der 36-Jährige damals neben Drogen auch eine Dealer-Feinwaage dabei. Die größten Schwierigkeiten handelte sich der Herner jedoch wohl mit einem spitzen Brieföffner ein, den die Polizisten bei der Durchsuchung gefunden hatte. Denn sobald Drogenhandel und ein Waffenfund zusammen kommen, stehen laut Betäubungsmittelgesetz harte Konsequenzen bevor.
Im Normalfall geht es dann um eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. „Die entscheidende Frage wird sein, wie wir den Brieföffner am Ende bewerten“, sagte Richter Thorsten Fülber.
Beschuldigter beteuert, Brieföffner nie zur Verteidigung genutzt zu haben
Der 36-Jährige beteuerte zwar, dass er den Brieföffner damals „niemals zu Verteidigungszwecken“ mitgenommen habe. Insbesondere die äußerlichen Veränderungen an dem Beweismittel lassen die Richter daran aber zweifeln. „Wenn man sich das Ding so anschaut, könnte man schon auf die Idee kommen, dass der Brieföffner extra umwickelt worden ist, um besser greifen zu können.“