Wer hat zugestochen: Ein Herner Bauarbeiter bei einem Familienstreit? Oder verletzte sich sein Schwager selbst? So urteilte das Schwurgericht.
Nach einem blutigen Familienstreit ist ein Bauarbeiter aus Sodingen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Für das Bochumer Schwurgericht stand fest: Der 29-Jährige hat mit einem Messer auf seinen Schwager eingestochen – und nicht dieser auf sich selbst.
Tatort der rätselhaften Bluttat war eine Etagen-Wohnung in einem Mietshaus an der Saarstraße in Sodingen. Es war der Abend des 9. Juli, als nach einem Treffen des Angeklagten mit seiner Schwester und deren Mann plötzlich ein Küchenmesser im Mittelpunkt stand. Sicher ist: Kurz nach lautstarkem Familienzoff torkelte der betrunkene Schwager (zwei Promille) des Angeklagten mit blutverschmiertem T-Shirt auf die Straße – und brach dort schwer verletzt zusammen.
Zwei verschiedene Versionen
Doch wer hat zum Messer gegriffen? Der Angeklagte, wie es das Opfer in seiner ersten Vernehmung bei der Polizei berichtet hatte? Oder war es am Ende doch der Schwager selbst? Diese Version präsentierten der 44-Jährige und der Angeklagte zuletzt im Prozess deckungsgleich. „Ich war sehr betrunken, habe das Messer genommen und mich dann damit selbst geschnitten“, hatte der Schwager erklärt.
Das Gericht stufte die Selbstverletzungs-Version durch die Verurteilung des Bauarbeiters sinngemäß als frei erfundenes Märchen ein. Die Richter waren überzeugt, dass der Angeklagte zum Messer gegriffen und auf seinen Schwager eingestochen hat. Ein Rechtsmediziner hatte eine Selbstverletzung allein anhand der Einstichstellen nahezu ausgeschlossen. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung.