Herne. . Ein Sodinger hat den Garten seiner Nachbarin umgegraben und sie mit dem Spaten angegriffen. Die Staatsanwaltschaft will ihn einweisen.

  • Herner muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine Nachbarin mit Spaten geschlagen haben soll
  • Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung des 44-Jährigen in geschlossener Psychiatrie
  • Angeklagter gilt als psychisch schwer krank und extrem gefährlich

Ein Mann aus Sodingen soll den Rosengarten seiner Nachbarin umgegraben haben. Als sie ihn zur Rede stellte, soll er mit dem Spaten zugeschlagen haben. Jetzt droht ihm die Psychiatrie.

Kleiderkiste im Hausflut brannte bereits vorher

Der 44-Jährige war 2015 in ein Mehrfamilienhaus in die Thorner Straße gezogen. Dass mit ihm etwas nicht stimmte, war für die Nachbarin schnell klar: „Der hat in seiner Wohnung ständig rumgeschrieen und Streitgespräche mit sich selbst geführt.“ Es dauerte nicht lange, bis im Haus randaliert wurde: Mal brannte eine Kleiderkiste im Hausflur, mal wurden die Internetkabel durchgeschnitten, mal die Kellertüren aufgebrochen. Der 44-Jährige wurde als Täter nie überführt.

„Ich habe mich damals regelrecht verbarrikadiert“, sagte die 42-Jährige am Montag vor dem Landgericht. Und: „Ich hatte richtig Angst vor dem Mann.“ Dabei habe sie ihm anfangs Hilfe angeboten und selbst den sozialpsychiatrischen Dienst kontaktiert. „Er hat aber immer nur gesagt: Ich bin nicht krank.“ Damit sei das Thema vom Tisch gewesen.

Rosengarten umgegraben

Im April 2016 überschlugen sich aber die Ereignisse. „Ich habe durch mein Küchenfenster geguckt und gesehen, dass er meinen Rosengarten umgräbt“, sagte die Zeugin den Richtern. Als sie ihren Nachbarn darauf angesprochen habe, habe der mit dem Spaten zugeschlagen. Die 42-Jährige wurde glücklicherweise nur mit der flachen Seite getroffen – an Schulter und Gesicht. Folgen: schmerzhafte Prellungen und wochenlange Panikattacken.

Dass der 44-Jährige noch einmal in seine alte Wohnung zurückkehren wird, ist unwahrscheinlich. Er gilt als psychisch schwer krank und extrem gefährlich. Im Prozess vor der 9. Strafkammer geht es auch noch um einen Brand auf dem Dachboden des Nachbarhauses. Dort soll er einen Reisekoffer entzündet haben. Das Holz hat angeblich schon gebrannt. Außerdem werden ihm Diebstähle, Sachbeschädigungen und Gewalt gegen Polizisten vorgeworfen.

Täter gilt als schuldunfähig

Die Staatsanwaltschaft strebt die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an. Eine klassische Bestrafung kommt nicht in Betracht. Der Herner galt zur Tatzeit als schuldunfähig.