Herne. . Vier Unfälle innerhalb weniger Jahre - dafür erhielt ein Auslieferungsfahrer die fristlose Kündigung. Warum der Arbeitgeber zurückrudern musste.
Drei Verkehrsunfälle mit einem Gesamtschaden von 12 000 Euro innerhalb von nur wenigen Jahren – diese Bilanz hatte einem fast zwei Jahrzehnte bei der Dr. Hinz-Labor GmbH & Co KG in Herne-Mitte beschäftigten Auslieferungsfahrer Ende Mai dieses Jahres eine Abmahnung eingebracht. Nach Ansicht des Arbeitgebers verfehlte diese aber wohl ihre Wirkung. Denn: Am 12. Juli folgte Unfall Nummer vier, wie Rechtsanwalt Sturm im Gütetermin am Herner Arbeitsgericht vor Arbeitsrichter Nierhoff schilderte. Deshalb habe seine Mandantin Ende Juli die Reißleine gezogen und den Mann fristlos vor die Tür gesetzt. „Es war immer dasselbe. Er fährt irgendwo rein,“ so der Firmenanwalt.
Poller beendet Fahrt abrupt
Bei Unfall Nummer vier mit einem Schaden von fast 3000 Euro war es ein Poller, der die Fahrt abrupt beendete. Der Fahrer habe mit seiner im selben Betrieb arbeitenden Frau öfter Stress gehabt, der auch schon mal „aggressive und bedrohliche Formen“ angenommen habe, so Sturm zu weiteren Kündigungsgründen.
Der Mann akzeptierte den Rauswurf allerdings nicht und erhob mit Rechtsanwältin Klein Kündigungsschutzklage. „Ein schwieriger Fall, weil der Kläger schon so lange beschäftigt war“, wie sich alle Beteiligten einig waren. Außerdem vermisste Richter Nierhoff den Nachweis, dass der Kläger die Unfälle vorsätzlich herbeigeführt habe. Und nur das hätte für eine fristlose Kündigung ausgereicht.
Umwandlung in fristgerechte Kündigung
Deshalb ruderte auch Firmenanwalt Sturm ein Stück zurück und bot die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung mit bezahlter Freistellung bis zum 31. Januar 2018 an. Damit war die Klägerseite zwar grundsätzlich einverstanden, beharrte aber wegen der langen Beschäftigungszeit noch auf einer Abfindung und der sogenannten „Turboklausel“ für den Fall, dass der Kläger vor dem 31. Januar 2018 einen neuen Job findet.
Und so stand es schließlich in dem vom Gericht protokollierten Vergleich. Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. Januar 2018, eine Abfindung von 7000 Euro brutto und 75 Euro zusätzlich für jeden Tag nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer neuen Arbeit vor Ende Januar. Die Selbstbeteiligung von 300 Euro für den vierten Unfall hat der Fahrer mittlerweile erstattet. (AZ 5 Ca 1606/17)