Bochum/Herne. Freitag beginnt der Prozess gegen Marcel H. (19) wegen Doppelmordes. Das Justizgebäude ist dann im Ausnahmezustand. Nur wenige Plätze verfügbar.
- Ab dem kommenden Freitag steht der mutmaßliche Doppelmörder Marcel H. aus Herne vor dem Landgericht Bochum
- Der Medienansturm ist gewaltig, der Sitzungssaal wird extrem stark gesichert, vor allem um den Angeklagten zu schützen
- Wer als Privatperson an der Verhandlung teilnehmen will, muss sehr früh aufstehen
Der größte Sitzungssaal des Bochumer Landgerichts, C 240, wird am kommenden Freitag zu einer Festung. Dann wird dort der mutmaßliche Doppelmörder Marcel H.auf der Anklagebank sitzen. Der 19-Jährige soll am 6. und 7. März in Herne einen Nachbarsjungen (9) aus purer Mordlust und danach einen 22-jährigen Schulfreund mit insgesamt mehr als 100 Messerstichen getötet haben. Der Medienandrang und die Sicherheitsvorkehrungen sind fast so groß wie bei einem Mafia-Prozess.
Richter Volker Talarowski, Sprecher des Landgerichts, fallen da zum Vergleich die Aufsehen erregenden Prozesse um Ex-Postchef Klaus Zumwinkel (2009) oder die Strippenzieher des Fußballwettskandals (2010) ein. Auch damals war der Saal C 240 rappelvoll mit privaten Besuchern und Reportern aus dem In- und Ausland.
Für Privatpersonen gibt es im Saal 58 Plätze
„Es gab mehr Wünsche als Plätze“, sagt Talarowski über die knapp 50 Akkreditierungsbegehren von großen Zeitungs-, Radio- und Fernseh-Medien aus der ganzen Republik. Nur 40 bekamen einen Platz. Weil im Publikumsbereich aber nur 100 Stühle stehen und zwei davon für Justizwachtmeister reserviert sind, können nur 58 Privatpersonen diesen Mordprozess hauptnah verfolgen.
Der grausame Fall ist so emotional aufgeladen, dass Richter Stefan Culemann (54), Vorsitzender der 8. Jugendstrafkammer, eine „sitzungspolizeiliche Verfügung“ erlassen. Das dient der Wahrung der Saalordnung und dem Schutz des Angeklagten. Sogar bewaffnete Polizeibeamte werden im Saal auf den Mann aufpassen, der das Unfassbare getan haben soll.
Wer als Privatperson in den Saal will, muss früh aufstehen. Es gilt das Motto: Wer als Erster kommt, mahlt zuerst. Ab 7.30 Uhr ist das Gerichtsgebäude für die Öffentlichkeit geöffnet. Ganz anders als bei sonstigen Prozessen müssen die Besucher vor der Saaltür einen Ausweis abgeben, damit die Wachtmeister ihn kopieren können.
Im Saal gilt strenges Internetverbot
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„Die Ausweise werden zur Identifizierung etwaiger Störer abgelichtet“, sagt Gerichtssprecherin Katja Nagel. Nach dem Kopieren werden die Besucher – zum zweiten Mal nach der Eingangskontrolle am Haupteingang – nach Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen abgetastet und mit einem Metalldetektor durchleuchtet.
Auch Handys, Kameras und Laptops müssen sie abgeben. Ohnehin gilt im Saal strenges Internet-Verbot, auch für Reporter.
Der Stiefvater des ermordeten Kindes ist ein Mitglied der Bandidos, wie Reinhard Peters, Bochumer Anwalt der Familie des Kindes, bestätigt. Bei der Beerdigung kamen viele hundert Rocker zum Friedhof. Zum Prozess soll das anders sein. Peters zur WAZ: „Es wird nach allem, was bekannt ist, kein Auftreten des Bandidos MC geben.“