Herne. . Eine Mitarbeiterin der Vulkan- und Getriebebau GmbH erhielt die Kündigung. Nun trafen sich die Parteien vor dem Herner Arbeitsgericht.
Die Digitalisierung hat tiefe Furchen durch ganze Geschäftsmodelle gepflügt - mit Folgen für die Beschäftigten, wie nun ein Fall am Arbeitsgericht offenbart.
Elf Jahre ihres Berufslebens verbrachte Qualitäts-Management-Assistentin P. bei der Vulkan- und Getriebebau GmbH. Dann sorgte die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsabläufe für eine „enorme Abnahme dieser Tätigkeiten mit zum Teil kompletten Wegfall“, so Vulkan-Personalleiter Friedrich Voß vor dem Arbeitsgericht. Konsequenz: die fristgerechte Kündigung zum Jahresende, verbunden mit einem Abfindungsangebot von 25 000 Euro brutto.
„Ein mehr als faires Angebot“, wie Richterin Marlies Rohkämper-Malinowski im Gütetermin anmerkte, lag dieses Angebot doch weit über der üblichen Regelabfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Frau hatte trotzdem mit Rechtsanwalt Stephan Cleves Kündigungsschutzklage erhoben.
Die Frage des Gerichts nach einer Sozialauswahl konnte die Arbeitgeberseite mit der Erläuterung beantworten, dass der einzige vergleichbare Arbeitsplatz mit einer unterhaltspflichtigen Kollegin besetzt sei, die bereits seit 24 Jahren beschäftigt sei. Klägeranwalt Cleves wies dagegen darauf hin, dass es für seine Mandantin „extrem schwierig“ sei, etwas Adäquates zu finden. Deshalb sein Vorschlag, das Kündigungsdatum auf den 30. November vorzuziehen und dafür die Abfindung auf 42 000 Euro brutto zu erhöhen.
Das Resultat: ein Vergleich durch gegenseitiges Entgegenkommen. Die Klägerin scheidet zwar Ende November aus und bleibt bis dahin unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen bei Fortzahlung ihres Monatsgehalts freigestellt, bekommt aber eine Abfindung von 30 000 Euro brutto und dazu noch die anteilige Jahresleistung für elf Monate. (AZ 1 Ca 1561/17)