Herne. Seit der Einführung habe sich nichts geändert, sagt der Tierschutzverein. Regelung rund um das Füttern der freilaufenden Katzen sorgt für Unmut.

  • Tierheim stellt seit Einführung der Regelung im April keine Veränderung der Situation fest
  • Wer Katzen regelmäßig füttert, ist laut Gesetz auch für die Kastration verantwortlich
  • Stadt verweist darauf, dass es noch Zeit braucht, bis sich eine Verbesserung feststellen lässt

Freilaufende Katzen müssen von ihren Haltern kastriert und gechippt werden – diese Regelung steht seit April im Amtsblatt der Stadt und ist damit offiziell gültig. Geändert hat sich seitdem aber nichts, sagt zumindest der Vorstand des Tierheims Herne Wanne.

„Es kümmert sich niemand darum, dass diese Regelung eingehalten wird“, sagt Veronika Wolff vom Tierschutzverein. Man habe sich viel von dem neuen Gesetz erhofft und sei von den Zuständigen enttäuscht. Die Stadt entgegnet, dass spezielle Maßnahmen zur Kontrolle der Kastrationspflicht im Stadtgebiet nicht möglich seien. Hinweisen von Bürgern auf freilaufende Katzen werde aber nachgegangen.

Wer füttert, ist auch für Kastration verantwortlich

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Allerdings gibt es genau dabei immer öfter ein Problem: „Die Bürger füttern die freilaufenden Katzen oft und das wird ihnen zum Verhängnis“, so Wolff. Wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, ist der Ordnungsbehördlichen Straßenverordnung nach als Halter anzusehen und somit für die Kastration selbst zuständig.

„Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen“, sagt Wolff. „Das Ordnungsamt sollte sich viel mehr bei den Bürgern bedanken, denn wie wollen sie die Katzen denn einfangen, wenn die nicht gefüttert werden.“ Die Leute seien oft sauer, weil sie sich extra beim Ordnungsamt melden und ihnen dann nicht geholfen wird.

Bisher wurden keine Bußgelder verhängt

Doch die Stadt hält an der Regelung fest. Das Tierheim bekommt deshalb immer mehr Anrufe von Bürgern, die nicht wissen, was sie mit den freilaufenden Katzen machen sollen, sagt Wolfgang Scheibel vom Tierheim. „In vielen Fällen kommen wir dann auch, kastrieren die Katzen und nehmen sie bei uns auf, obwohl wir dafür eigentlich gar keine Kapazitäten haben.“

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Bußgelder habe die Stadt bisher nicht verhängt; das sei nur möglich, wenn die Katzenhalter eindeutig zu ermitteln sind. „Für eine valide Beurteilung, ob eine Verbesserung der Situation eingetreten ist, ist es noch zu früh“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken.

Kein Anstieg in Gelsenkirchen

Das Tierheim Gelsenkirchen – an das freilaufende Katzen ohne Halter zur Kastration übermittelt werden – hat seit April keinen größeren Anstieg verzeichnet. „Wir haben zurzeit genug Kapazitäten, um die Tiere aufzunehmen“, sagt Wolfgang Schlüter vom Tierheim. Auch er glaubt, dass es noch Zeit braucht, bis deutlich wird, ob die Regelung langfristig etwas bringt.

In einem Punkt sei Herne aber auf einem guten Weg: „Es ist wichtig, dass nicht nur die Kastration Pflicht ist, sondern auch die Kennzeichnung per Chip dazugehört“, so Schlüter. „Da ist die Regelung in Herne schon sehr gut angelegt.“

>>> Bußgeld von bis zu 150 Euro

Den Anstoß zur Kastrationspflicht gab der Stadtverordnete Bernd Blech (Unabhängige Bürger) im April 2016. Die Stadt lehnte den Antrag zuerst ab, lenkte dann aber ein.

  • Im Bußgeldkatalog der Stadt ist festgelegt: Wer seine freilaufende Katze nicht durch einen Chip gekennzeichnet hat, zahlt 50 Euro, wer sie nicht kastriert hat, zahlt 100 Euro.