Herne. . Wer „unbeschwert“ in den Urlaub reisen möchte, kann sperriges Gepäck separat verschicken lassen. Paketdienstleister bieten entsprechenden Service.

Wer „unbeschwert“ im Urlaubsort ankommen möchte, kann sperriges Gepäck separat verschicken lassen. Viele Paketdienstleister bieten einen entsprechenden Service. Doch was passiert, wenn die Koffer oder ein Kinderwagen nicht ankommen oder beschädigt sind? Die Verbraucherzentrale hat einige Tipps.

Beförderungsbedingungen: Wer sein Gepäck separat befördern lassen will, sollte ausreichend Zeit einplanen. Wegen ihres individuellen Formats werden Kisten, Koffer, Rucksäcke oder Kleidersäcke nicht so schnell befördert wie reguläre Pakete.

Trifft ein Koffer später als angegeben am Urlaubsort ein, zahlt das Versandunternehmen keinen Schadenersatz, denn der Gepäckversand erfolgt ohne garantierten Zustelltermin. Das bedeutet: Auch wenn die eigenen Sachen später ankommen als zuvor vom Paketdienst angegeben, gilt die Transportleistung von ihm als vertragsgemäß erbracht.

Schadenersatz bei verlorenem Gepäck

Schadenersatz bei Verlust: Geht ein Gepäckstück verloren, ist das Versandunternehmen zum Schadenersatz verpflichtet. Zuvor muss das Unternehmen jedoch eine Nachforschung betreiben, die bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann. Bleibt die Suche erfolglos, können Gepäckbesitzer in der Regel auf mindestens 500 Euro Schadensersatz pochen. Die Erstattungssumme wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt.

Optimale Gepäckaufgabe: Urlauber sollten ihr Gepäck mindestens eine Woche vor Abreise aufgeben. Es sollte nicht das komplette Gepäck über einen Paketversand verschickt werden. Ein Zettel mit Absender- und Empfängeranschrift im Inneren des Gepäcks hilft, dass das Gepäckstück auch im Ausnahmefall den Weg zum Besitzer findet.