Eilantrag gescheitert - Kuttenverbot auf Cranger Kirmes gilt
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Herne/Münster. . Das “Kuttenverbot“ auf der diesjährigen Cranger Kirmes ist endgültig: Das Oberverwaltungsgericht NRW wies die Beschwerde eines Rockers jetzt zurück.
Die Stadt Herne darf Rockern den Zutritt zur Cranger Kirmes untersagen, sofern sie rockertypische Abzeichen tragen: Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat am Donnerstag endgültig das "Kuttenverbot" für die an diesem Freitag startende Cranger Kirmes bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Dem schloss sich jetzt der 5. Senat am OVG in Münster an. Die Richter folgten der Einschätzung der örtlichen Polizei, dass es "hinreichende Anhaltspunkte dafür geben, dass es auf der Kirmes zu spontanen Gewalttaten kommen könnte. Mit einem "Kuttenverbot" könne das Risiko jedoch eingeschränkt werden, dass rivalisierende Rocker-Gruppen auf der Kirmes aufeinandertreffen und sich "durch das Tragen ihrer 'Kutten' gegenseitig provozieren". Komme es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen verfeindeter Rockergruppen, könnten angesichts der Enge auf der Kirmes "immer auch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen".
Der betreffende Rocker der "Freeway Riders MC" sah sich durch das Kuttenverbot auf der Cranger Kirmes in seinen Freiheitsrechten und seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten beschränkt. Dies habe er hinzunehmen, erklärten die OVG-Richter. Im Rahmen der "allgemeinen Interessenabwägung" habe es Vorrang, mögliche Straftaten zu verhindern.
Mit dem "Kuttenverbot" auf der Cranger Kirmes verbietet die Stadt Herne das Tragen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen und Schriftzeichen nicht nur des "Freeway Riders MC", sondern auch weiterer Rockergruppen wie z.B. "Bandidos MC", "Hells Angels MC" und "Satudarah MC". (dae/WE)
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