Herne. . Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt das Verbot der Stadt Herne für Motorradgangs, auf der Cranger Kirmes Kutten zu tragen.

Das Kuttenverbot für Motorradgangs auf der Cranger Kirmes bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern die Auffassung der Stadt bestätigt, dass das Tragen von Jacken mit Motorradclubemblemen zu gewalttätigen Ausseinandersetzungen auf der Kirmes führen könne.

Öffentliches Interesse überwiegt

Das öffentliche Interesse daran, mögliche, durch das Auftreten von Mitgliedern verschiedener Motorradgruppierungen in ihren „Kutten“ ausgelöste Gewaltausbrüche zu verhindern, überwiege das Interesse des Antragstellers am Tragen seiner Motorradkleidung deutlich, urteilten die Richter. Der Antragsteller ist Mitglied des Clubs „Freeway Riders MC“. Allerdings konnten die Richter in der Kürze der Zeit nicht feststellen, ob die Verfügung der Stadt Herne auch wirklich rechtmäßig ist. Sie entschieden lediglich auf der Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung.

Das Gericht stellte fest, dass das Tragen von Kleidungsstücken mit Emblemen der „Freeway Riders“ zwar nicht generell verboten ist. Wie die Stadt Herne ist das Gericht aber der Meinung, dass das Verhalten der Mitglieder von Motorradclubs – insbesondere die durch das Tragen der „Kutten“ beabsichtigte Machtdemonstration, Revierverteidigung und Provokation verfeindeter Motorradgangs - zu tätlichen Auseinandersetzungen und Gewaltausbrüchen führen kann. Damit sei die öffentliche Sicherheit auf der Kirmes bedroht, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.